Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Netz entschieden verfolgen und bestrafen

Anbieter sozialer Netzwerke werden stärker in die Pflicht genommen


Ende letzter Woche hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität veröffentlicht. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
„Wir begrüßen den Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Der Gesetzentwurf beinhaltet wesentliche Forderungen der Union.
Im Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll verankert werden, dass Anbieter sozialer Netzwerke künftig rechtswidrige Inhalte den Behörden melden müssen. Dadurch wird die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten spürbar zunehmen. Wir, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sind der festen Überzeugung, dass wir Hass und Hetze im Internet wirksam bekämpfen und eindämmen werden, wenn Täter gezielt überführt und bestraft werden.
Das wird die überschaubare Szene sehr schnell spüren. Schließlich geht beispielsweise die Hälfte der Likes bei Hass-Kommentaren auf Facebook auf nur fünf Prozent der Accounts zurück. Mit der konsequenten Verfolgung von Hass und Hetze nach dem Strafrecht werden wir die Resonanzkammern der Rechtsextremisten ausschalten. Auch dafür haben wir im Bundeshaushalt 2020 bei den Sicherheitsbehörden des Bundes 600 zusätzliche Stellen geschaffen. Es ist für unsere freiheitliche Gesellschaft nicht hinnehmbar, dass eine überschaubare Anzahl an Personen die freie Meinungsäußerung im Netz angreift und das Internet der eigenen Meinungsdiktion unterwerfen will. Sie schaffen dort einen Raum der Angst, der bis in die Realität, zum Beispiel in die Kommunalpolitik, überschwappt. Dass dabei insbesondere Rechtsextremisten im Visier unserer Überlegungen stehen, darf nicht verwundern. Sie waren im vergangenen Jahr für fast 80 Prozent der vom Bundeskriminalamt registrierten Straftaten im Netz verantwortlich
Darüber hinaus soll in Zukunft unter Strafe stehen, bestimmte rechtswidrige Taten zu befürworten und damit mögliche Täter zu motivieren. Derzeit ist die Billigung von Straftaten im Sinne des § 140 des Strafgesetzbuches nur strafbewehrt, wenn die Taten bereits begangen oder versucht wurden, nicht wenn sie in der Zukunft liegen. Diese Erweiterung des § 140 des Strafgesetzbuches geht auf einen Vorschlag der Union zurück.
Schließlich sollen Straftaten in Zukunft schärfer bestraft werden, wenn sie antisemitisch motiviert waren. Dazu sollen in § 46 des Strafgesetzbuches neben dort bereits erwähnten rassistischen, fremdenfeindlichen und sonstigen menschenverachtenden Beweggründen ausdrücklich auch antisemitische Motive genannt werden.  Das ist ein wichtiges Signal, welches wir zur Bekämpfung von Antisemitismus in die Gesellschaft senden.
Wir werden den Gesetzentwurf eingehend prüfen und klären, ob dieser sämtliche aus unserer Sicht notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet ausreichend beinhaltet.“