Raum für Hass und Hetze im Internet wird eingeengt

Rede im Bundestag Zur heutigen ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Deutschen Bundestag erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei: Praktisch jeder, der sich in sozialen Netzwerken bewegt, kennt das Phänomen: Es wird beleidigt, gehetzt und bedroht, ohne dass die Täter mit spürbaren Folgen rechnen müssten. Menschenhasser verteilen ihr Gift in unserer freien und liberalen Gesellschaft in einem zuvor unvorstellbaren Ausmaß. Mitbürger, die sich etwa ehrenamtlich oder auf kommunaler Ebene politisch engagieren, werden gezielt eingeschüchtert. Der Rechtsstaat darf es aber nicht zulassen, dass Angsträume entstehen, in denen ungehindert gegen unser Strafrecht verstoßen werden kann. Leider erleben wir derzeit, dass aus Gedanken des Hasses Worte des Hasses und in der Folge auch schwerste Taten des Hasses werden. Dies wird in allen Bereichen deutlich. Wir erleben einen Anstieg an antisemitischen Straftaten und Angriffen auf Ehrenamtler, Rettungs- und Einsatzkräfte und Kommunalpolitiker wie nie zuvor. Dem müssen wir uns präventiv, aber auch sanktionierend stellen. Unser Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sendet deshalb das klare Signal aus: Der Staat wehrt sich – Täter werden zur Rechenschaft gezogen und Opfer geschützt. Die Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook werden dazu verpflichtet, künftig strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden und damit eine Strafverfolgung zu ermöglichen. Dies kann allerdings nur ein erster Schritt sein. Ich setze mich für weitere Maßnahmen ein, um Hasspostings im Internet mit aller Härte zu verfolgen: Wir brauchen einen Straftatbestand des ‚Cybermobbings‘ und schärfere Sanktionen für Hassrede. Außerdem nützen die besten Gesetze nichts, wenn das Personal fehlt, um die Straftaten zu verfolgen. Wir statten die Sicherheitsbehörden des Bundes deshalb jetzt 600 zusätzlichen Stellen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus aus. Auch die Länder haben im Pakt für den Rechtsstaat zugesagt, insgesamt 2.000 Richter und Staatsanwälte einzustellen. Falls auch das nicht ausreichen sollte, werden wir hier noch einmal nachlegen müssen.