Olaf Scholz offenbart ein arrogantes Rechtsstaatsverständnis

Zu den Durchsuchungen des Bundesfinanz- und Bundesjustizministeriums durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück können Sie den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, gerne wie folgt zitieren: 
„Die Kritik von Bundesfinanzminister Olaf Scholz an der Justiz in Niedersachsen offenbart ein arrogantes Rechtsstaatsverständnis. Die Durchsuchungen im Finanz- und Justizministerium beruhen auf unabhängigen richterlichen Beschlüssen, die dann von der Staatsanwaltschaft ausgeführt wurden. Der zweite dieser Beschlüsse wurde am 25. August 2021 gefasst. Es ist absolut üblich, dass die Detailplanung großer Durchsuchungen bis zu mehreren Wochen in Anspruch nimmt. Dies könnte ihm auch die SPD-Bundesjustizministerin Lambrecht erklären. Der Kanzlerkandidat der SPD wäre besser beraten, wenn er die Aufklärung der strafrechtlichen Vorwürfe unterstützen würde, statt eine ihm lästige Entscheidung unabhängiger Gerichte zu kritisieren. Denn damit kritisiert er letzten Endes die Gewaltenteilung, eine der Säulen unseres Rechtsstaats. Umgekehrt stellt sich die Frage: Hätte Kanzlerkandidat Scholz erwartet, dass die Justiz einen notwendigen Durchsuchungsbeschluss bis nach der Wahl zurückstellt und so das Risiko eingeht, dass Beweismittel verloren gehen?“