Neues Lobbyregister stärkt Transparenz der Interessenvertretung

Direkter Wahlkreiskontakt bleibt davon unberührt
Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben einen Vorschlag zur Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters erarbeitet. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben daran der Stellvertretende Vorsitzende Thorsten Frei sowie der Parlamentarische Geschäftsführer Patrick Schnieder mitgewirkt. Zu dem Vorschlag erklärt Thorsten Frei:
„Die Berichterstatter der Koalition haben ihre Arbeit über die Sommerpause erfolgreich abgeschlossen und werden den Fraktionen nun im September einen konkreten Regelungsvorschlag unterbreiten. Der vorliegende Entwurf ist eine sehr gute Weiterentwicklung, mit der wir den berechtigten Transparenzforderungen bei der Ausübung von Interessenvertretung gerecht werden, ohne den Kontakt zu Abgeordneten zu erschweren oder in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise in Grundrechte einzugreifen. Auch der wichtigen Arbeit kleinerer Bürgerinitiativen oder den Anliegen von Unternehmern im Wahlkreis wird die Regelung gerecht.
Für diejenigen Änderungen, für die eine gesetzliche Regelung notwendig wird, werden wir ein Gesetz auf den Weg bringen, bspw. für die Einführung eines neuen Bußgeldtatbestandes. Die Regelung betrifft zunächst die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag, denn wir sind der Auffassung, dass jedes Verfassungsorgan selbst regeln sollte, welchen Regeln die Interessenvertretung ihnen gegenüber folgen soll. Wir gehen dort als Bundestag voran, ich gehe davon aus, dass sich die Bundesregierung, aber auch der Bundesrat, unsere Initiative genau ansehen und prüfen werden, welche Anpassungen sie selbst vornehmen wollen. Die Möglichkeiten hierfür haben alle Verfassungsorgane, sowohl über die Geschäftsordnung als auch über ihr Gesetzesinitiativrecht.
Genau wie das bisherige Register soll auch das neue Register vom Bundestagspräsidenten geführt und im Internet einsehbar sein. Unsere Regelung ist dort ganz klar: Wer Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag betreiben will, muss dies künftig durch Eintragung in ein beim Bundestag geführtes Verzeichnis öffentlich machen.“