Neues Bundespolizeigesetz sorgt für mehr Sicherheit

Wichtige Wertschätzung für unsere Bundespolizeibeamten Zur heutigen 2./3 Lesung der Novellierung des Bundespolizeigesetzes erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei: „50.000 Bundespolizisten leisten in Deutschland ihren Dienst und sorgen damit unter anderem an unseren Bahnhöfen, Flughäfen sowie unseren Grenzen für Ordnung und Sicherheit. Ihnen allen gilt unser uneingeschränkter Dank. Diese Wertschätzung haben wir in der jüngeren Vergangenheit nicht zuletzt dadurch zum Ausdruck gebracht, dass wir die Zahl der Stellen bei der Bundespolizei von 2016 bis 2020 von 39.000 auf knapp 50.000 erhöht haben. Ebenso deutlich verbessert haben wir die finanzielle Vergütung. In einem ersten Schritt haben wir die Polizeizulage um 40% und jetzt noch einmal um weitere 20% auf nunmehr 228 Euro angehoben. Parallel dazu haben wir die Einstiegsbezüge für Polizeianwärter erhöht. Nicht zu vergessen ist, dass wir einen strafrechtlichen Schutz aller Einsatzkräfte geschaffen haben. Nun geht es mit dem neuen Bundespolizeigesetz um einen Instrumentenkasten auf Höhe der Zeit, schließlich stammt die letzte große Inventur aus dem Jahre 1994. Unter anderem wird die Bundespolizei neue Befugnisse bei der Telekommunikationsüberwachung auch im präventiven Bereich erhalten. Dazu dürfen künftig Emails, SMS und Anrufe zur Informationsgewinnung für Fälle von Menschenhandel und lebensgefährdender Schleusung ausgeleitet werden. Außerdem wird sie zukünftig in klar begrenzten Fällen auch die Zuständigkeit für Abschiebungen inklusive der Antragsbefugnis für die Haft zur Sicherung der Abschiebung haben. Fest steht aber auch, dass wir uns als Union an verschiedenen Stellen deutlich mehr gewünscht hätten. Bei der präventiven Quellen-TKÜ braucht es aus unserer Sicht heute auch die Überwachung von Messengerdiensten wie WhatsApp. Das zeigt die Verbreitung dieser Dienste. Das hat die SPD verweigert. Dies ist absurd, da die SPD genau diese Fähigkeit für den Verfassungsschutz mitträgt. Ebenso gerne hätten wir als niederschwelliges und non-letales Einsatzmittel den sogenannten „Taser“ (Distanzelektroimpulsgeräts) flächendeckend eingeführt sowie den Einsatz von Systemen zur automatisierten Gesichtserkennung an besonders gefährdeten Bahnhöfen und den Flughäfen ermöglicht. Obwohl solche Systeme in Deutschland nur mit einem sehr eng begrenzten Fahndungsdatenbestand gesuchter Schwerstverbrecher abgeglichen werden sollten, hat sich die SPD dagegen und somit auch gegen die Verbesserung des Schutzes an öffentlichen Orten ausgesprochen. Wieder einmal verkommt der Datenschutz zum Täterschutz. Und Abschließend war es für uns ein Herzensanliegen, die Unterbringung der Bundespolizei, insbesondere an den Bahnhöfen zu verbessern. Denkt man an die teilweise baulich maroden Dienststellen im bahnpolizeilichen Bereich, auf denen trotz allem sehr engagiert Dienst versehen wird, so muss man sagen: Dieser Zustand ist unhaltbar und muss aufhören.“