Meisterpflicht sichert Qualität und schützt Verbraucher vor bösen Überraschungen

Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Handwerke 
Am heutigen Donnerstag beschließt der Deutsche Bundestag die Novellierung der Handwerksordnung. Hierzu erklärt der für Innen- und Rechtspolitik zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
„In zwölf Handwerksberufen gilt in Zukunft wieder die Meisterpflicht. Wir sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert. Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung auch maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. Die Vorteile überwiegen erheblich. Deshalb haben wir uns immer mit aller Kraft gegen alle Angriffe aus Brüssel gewehrt, die auf eine vollständige Liberalisierung bzw. die vollständige Abschaffung der Meisterpflicht gezielt haben. Der heutige Bundestagsbeschluss ist ein großer Erfolg für das Handwerk.
Entscheidend ist, ob es sich um solche Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet. Außerdem werden solche Handwerke berücksichtigt, die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgut gelten.“

Konkret handelt es sich um folgende Handwerke:
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
·         Betonstein- und Terrazzohersteller
·         Estrichleger
·         Behälter- und Apparatebauer
·         Parkettleger
·         Rollladen- und Sonnenschutztechniker
·         Drechsler und Holzspielzeugmacher
·         Böttcher
·         Glasveredler
·         Schilder- und Lichtreklamehersteller
·         Raumausstatter
·         Orgel- und Harmoniumbauer