Rede im Bundestag: Zur heutigen ersten Beratung des Haushalts für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag erklärt der für Innen- und Rechtspolitik zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verfügt im Finanzvolumen zwar über den kleinsten Einzelplan im Bundeshaushalt. Aber die daraus resultierende Rechtsetzung bzw. Rechtsstaatlichkeit beeinflussen ganz maßgeblich unsere Art zu leben, die wirtschaftliche Prosperität und gesellschaftliche Stabilität in unserem Land. Deshalb ist es richtig, dass wir für einen markanten Aufwuchs sorgen, um zusätzliche Stellen beim Generalbundesanwalt oder dem Bundesgerichtshof zu schaffen und die digitale Ertüchtigung für mehr Effizienz und Leistungskraft der Justiz vorantreiben. Die Menschen erwarten zu Recht, dass der Staat sein Gewaltmonopol durchsetzt und für die Anwendung von Recht und Gesetz sorgt. Es ist die ureigene Aufgabe des Staates, sein Sicherheitsversprechen einzulösen und im Bedarfsfall schnell zur Lösung von Konflikten auch vor Gericht beizutragen. Deshalb nehmen wir die beispielsweise vom Deutschen Richterbund vorgetragenen Mahnungen, dass die Justiz personell auf dem Zahnfleisch läuft und nahe an der Belastungsgrenze arbeitet, sehr ernst. Es darf nicht sein, dass mancherorts einfache Delikte wie Diebstahl oder Körperverletzung nicht verfolgt werden und jede Woche ein Häftling aus der Untersuchungshaft entlassen werden muss, da Verfahren zu lange dauern. Wir steuern solchen Entwicklungen mit Kraft und unserem Pakt für den Rechtsstaat entgegen. Wir schaffen 2.000 zusätzliche Stellen für unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften. Dass dieser Weg richtig ist, unterstreicht die aktuelle Strafverfahrensstatistik in Baden-Württemberg für das Jahr 2018. Das Land hat früh damit begonnen, 150 zusätzliche Richter und Staatsanwälte einzustellen. Im Ergebnis ist die Zahl der durchgeführten Strafverfahren und Verurteilungen erstmals seit 2008 wieder gestiegen. Das ist eine sehr gute Entwicklung. Wir sorgen mit der Reform der Strafprozessordnung dafür, dass Strafverfahren künftig effizienter und schneller zum Abschluss geführt werden und die Täter ihre gerechte Strafe erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir beispielsweise Nebenklagen bündeln oder die Bremswirkung von immer neuen Beweis- und Befangenheitsanträgen aufheben. Und wir stellen uns stärker denn je ganz entschieden gegen Personen, die die Regeln unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens und unseres Rechtsstaates ablehnen und mit Füßen treten und gleichzeitig unsere sozialen Sicherungssysteme ausbeuten. Insbesondere werden wir den Machenschaften der sogenannten kriminellen Familien-Clans durch permanente Nadelstiche und eine Null-Toleranz-Strategie den Garaus machen. Wir wollen dafür eine tragfähige Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung erreichen. Und wir wollen die gezielte Aufenthaltsbeendigung für gefährliche Ausländer verstärken, die Vermögensabschöpfung verschärfen oder den Austausch von Daten zwischen Sicherheits- und Asylbehörden sowie Verwaltung verbessern. Ebenso denkbar wären Aussteigerprogramme für Frauen und die Entnahme von Kindern aus diesen Clans, wenn deren Wohl gefährdet ist oder diese bewusst zur Durchführung von Straftaten gedrängt und erzogen werden.