Lobbyregister stärkt Vertrauen in Politik und Demokratie

Rede im Bundestag Der Deutsche Bundestag debattierte in aktueller Stunde die Notwendigkeit von mehr Transparenz von Parlament und Regierung. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei: „Für das Vertrauen in Politik ist es entscheidend, dass Prozesse für die Bürger transparent und nachvollziehbar sind. Das stärkt unsere Demokratie. Wir sehen heute, dass der Bedarf in diesem Feld größer geworden ist als er in der Vergangenheit war. Genau deshalb haben wir bereits im vergangenen Herbst einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag vorgelegt und beraten. Nach unserer Vorstellung macht dieses Lobbyregister künftig durch eine Eintragungspflicht sichtbar, wer Einfluss nehmen will, welche Auftraggeber dahinter stehen und mit welchem Aufwand und welcher Intensität Interessen vertreten werden. Unser Lobbyregister hat verpflichtenden Charakter. Verstöße werden gegen diese Eintragungspflicht mit bis zu 50.000 Euro sanktioniert. Darüber hinaus sieht unser Entwurf vor, das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten so zu ergänzen, dass die Bundestagsverwaltung im Verfahren über Rechte verfügt, die auch die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten hat. Damit ist unsere Regelung deutlich verbindlicher als das EU-Transparenzregister, denn in Brüssel ist eine Eintragung freiwillig. Wir werden zudem dieses Lobbyregister auch auf die Bundesregierung erstrecken, da ein solches Register keine Wirkung entfaltet, wenn die Bundesregierung ausgespart wird. Erfreulicherweise haben sich die Ressorts erst in dieser Woche bei den Knackpunkten verständigen können. Bei allem Wunsch, die Transparenz zu stärken, darf durch diese Neuregelung in keinem Fall der Kontakt zu Abgeordneten aus den jeweiligen Wahlkreisen erschwert und das freie Mandat einschränkt werden. Der Schutz des freien Mandates ist von grundsätzlicher Bedeutung. Die in Artikel 38 Grundgesetz garantierte Freiheit des Mandates ist eine der obersten Prinzipien im Grundgesetz. Diese Freiheit der Abgeordneten schließt jede Form staatlich institutionalisierter Aufsicht über Abgeordnete aus. Mit unserem Gesetzentwurf fördern wir Transparenz bei der Interessenvertretung massiv. Die Regelung der Koalition erfüllt viele der auch international immer wieder geäußerten Anforderungen an ein Lobbyregister und ist darüber hinaus rechtssicher ausgestaltet. Ich bin zuversichtlich, dass wir das Lobbyregister auch bald im Deutschen Bundestag beschließen werden.“