Für politische und gesellschaftliche Diskussionen sorgt derzeit die von der SPD geforderte Erhöhung des Taschengeldes von Asylbewerbern im Sinne einer Anpassung an die aktuelle Verbrauchsstichprobe. In einer aktuellen Debatte im Bundestag betonte Thorsten Frei, dass diese Frage in einen Gesamtzusammenhang der Asylbewerberleistungen gesetzt werden muss. Aus Sicht der CDU ist dabei immer das Doppelziel im Blick zu halten, die Migrationszahlen weiter zu reduzieren und dafür zu sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber unser Land tatsächlich verlassen. Nur so erreiche man eine Migration nach Deutschland, die sowohl die gesellschaftliche Akzeptanz, aber auch die Integrationsfähigkeit unseres Landes nicht überfordert. Für Frei geht es dabei vorrangig um die Ausnutzung des bestehenden gesetzlichen und politischen Spielraums, um Leistungen des Gesamtpaketes so zu kürzen, so dass keine Pullfaktoren nach Deutschland bestehen oder gar neu geschaffen werden. Ein Ansatzpunkt ist dabei die Bezugsdauer der niedrigeren Asylbewerberleistungen. Derzeit ist diese auf 15 Monate begrenzt. Dies ist aus Sicht von Thorsten Frei zu niedrig. Da das Bundesverfassungsgericht lediglich festgestellt hat, dass eine Bezugsdauer in diesem Regelkreis mit 48 Monaten zu lang wäre, besteht aus Sicht von Thorsten Frei ein ordentlicher Spielraum. Ein weiterer Hebel sind die sog. „Dublin-Fälle“ – immerhin 55.000 in 2018. Dabei handelt es sich um Asylbewerber, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedsland Asyl beantragt haben und abgelehnt wurden. Die Leistungen für diese Fälle sollte man auf „Null“ reduzieren. „Das wäre das einzig geeignete Mittel, um die Binnenmigration in Europa wirksam zu bekämpfen. Im Übrigen würde auch ein bestehender Wertungswiderspruch beseitigt. Schließlich erhalten EU-Bürger, die nach Deutschland zur Arbeitsplatzsuche kommen, auch keinerlei Sozialleistungen“, so Frei. Und drittens braucht es schlagkräftige Antworten gegen Sozialleistungsmissbrauch durch die Verwendung von Mehrfachidentitäten. „Diese sind unfair und inakzeptabel gegenüber Deutschland als Gastland und unbescholtenen, tatsächlich hilfsbedürftigen Asylbewerbern. Ganz zentral ist für Frei, dass es künftig auch im Leistungsbereich eine stärkere Unterscheidung zwischen Personen mit Bleiberecht und abgelehnten Asylbewerbern gibt. Diesen Punkt werden CDU und CSU beim Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht umsetzen.