Landwirtschaft und Naturschutz bedingen einander

Bundesregelung darf Landeskompromiss nicht aushebeln
Zum heutigen Beschluss des „Aktionsprogramms Insektenschutz“, dem sog. „Insektenschutzgesetz“, durch das Bundeskabinett erklärt der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei:
„Die Sorgen unserer Land- und Forstwirte angesichts der großen Herausforderungen und die damit verbundenen Existenzängste nehmen wir sehr ernst. Uns ist sehr bewusst, dass beim Thema Insektenschutz die Interessen von Naturschutz und Landwirtschaft diametral aufeinanderprallen.
In unserer Region und in ganz Baden-Württemberg ist die Landwirtschaft ein starker und traditioneller Wirtschaftszweig, der sich in vielfältiger Art und Weise in der Pflege von Landschaft und Umwelt engagiert. Deshalb steht für mich fest, dass den Landwirten nicht einfach mit einem Gesetz der Boden unter den Füßen weggezogen werden kann. Auch hier gilt: eine leistungsfähige Landwirtschaft und notwendiger Naturschutz müssen in Einklang gebracht werden. Beides kann und darf sich nicht ausschließen. Dass dies möglich ist, hat der im Stuttgarter Landtag gefundene Kompromiss zum „Bienen-Volksbegehren“ unterstrichen. Um diesen zu erreichen, wurde mit allen Beteiligten gesprochen und nicht über ihre Köpfe hinweg entschieden. Dieser Kompromiss genau wie die in verschiedenen Ländern eingeschlagenen Wege des Miteinanders dürfen jetzt nicht aus ideologischen Gründen durch die Bundesumweltministerin über den Haufen geworfen werden.  
Die Union und allen voran unsere Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner setzen sich dafür ein, dass Landwirte auch zukünftig unter angemessenen Rahmenbedingungen arbeiten können. Wir haben schon jetzt dafür gesorgt, dass verschiedene Befürchtungen, die bisher als Maximalpositionen im Raum standen – verhindert werden konnten.
Erstens. Auch in Zukunft wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in FFH- und Vogelschutzgebieten möglich sein. Für Vogelschutzgebiete werden auf Bundesebene keine Verbote erlassen. In FFH-Gebieten wird das Verbot der Anwendung von Herbiziden und Insektiziden auf Grünland beschränkt, wobei die  Ausnahmen weiter bestehen bleiben. Der Anbau von Sonderkulturen wie Obst- und Gemüse oder von Wein und Hopfen, Saatgut- und Pflanzgutvermehrung sind davon zudem ausdrücklich ausgenommen. Für den Ackerbau konnten wir erreichen, dass der kooperative Ansatz zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft dem Ordnungsrecht vorgezogen wird. Das ist der Weg, den einige Bundesländer bereits schon gehen, und dieser Weg soll nicht torpediert werden. Nach drei Jahren soll geprüft werden, wie erfolgreich die Reduktion von Herbiziden und Insektiziden in FFH-Gebieten ist.  
Zweitens. Gewässer mit einem kleineren Einzugsgebiet werden nicht vom Bund geregelt, sondern entsprechende Regelungen der Länder bleiben erhalten. Denn weit mehr als die Hälfte der Länder haben bereits jetzt Regelungen zu Gewässerrandstreifen einführt oder sind dabei es zu tun.  
Drittens. Artenreiches Grünland und Streuobstwiese werden auch in Zukunft bewirtschaftet werden können. Die Nutzung ist zwingende Voraussetzung für den Erhalt von Streuobstwiesen und artenreichem Grünland. Daher muss diese auch weiterhin wirtschaftlich sinnvoll möglich sein! Die geplante Unterschutzstellung der genannten Biotope darf nicht diejenigen bestrafen, welche die Biotope bisher gepflegt und damit erhalten haben.  
Viertens. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat – neben seinem Einsatz für kooperative Ansätze – immer betont, dass die Landwirtschaft bei der Umsetzung des API unterstützt werden muss. Dazu wurde der Sonderrahmenplan ‚Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft‘ in der GAK mit jährlich 50 Millionen Euro eingerichtet, der für 2021 um weitere 35 Millionen EUR aufgestockt wurde. Zusammen mit einer 40-prozentigen Co-Finanzierung der Länder stehen dann bis zu 140 Millionen EUR pro Jahr zusätzlich zur Verfügung, um die Landwirtschaft beim praktischen Insektenschutz zu unterstützen.
Unsere Landwirte brauchen auch in Zukunft genügend Luft zum Atmen. Schließlich sichern sie die Versorgung mit hochwertigen und gesunden Nahrungsmitteln. Es macht doch keinen Sinn, dass wir die Landwirtschaft in unserem Land unmöglich machen und dann Nahrungsmittel importieren, die eine schlechte Ökobilanz haben, weil sie vom anderen Ende der Welt hertransportiert werden müssen, und von denen niemand weiß, welche Schadstoffe bei der Produktion eingesetzt wurden. So etwas kann ganz gewiss nicht im Sinne der Verbraucher und somit auch nicht im Sinne der Politik sein.“