Koalition einigt sich auf Novellierung des Bundespolizeigesetzes

Die letzte Überarbeitung des Bundespolizeigesetzes stammt aus dem Jahr 1994. Seit dem hat sich vieles getan. Insbesondere neue Aufgaben und Herausforderungen wie die Terrorabwehr sind seit dem in den Fokus der Bundespolizei gerückt. Logischerweise wird seit langem über eine Überarbeitung nachgedacht. 
Jedoch waren die Fronten bei diesem im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben in der großen Koalition bisher unauflöslich verhärtet. Vor allem die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hatte sich aus ideologischen Gründen gegen eine Befugniserweiterungen ausgesprochen haben.
Doch die Innenpolitiker der Koalition wollen die Bundespolizisten nicht länger im Regen stehen lassen. Und so haben die beiden fachlich zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Thorsten Frei (CDU) und Dirk Wiese (SPD) in den vergangenen Monaten die Fäden in die Hand genommen, um doch noch eine Einigung in den wesentlichen Punkten zu finden. Herausgekommen ist ein Eckpunktepapier, das nun als Grundlage für einen Gesetzentwurf dienen soll.
Erweitert werden die Befugnisse der Polizisten um die sogenannte Quellen-TKÜ, über die Sicherheitsbehörden die Kommunikation mit Messenger-Diensten auf dem Smartphone mitlesen können. Aus Sicht von Thorsten Frei handelt es sich dabei weniger um eine Befugniserweiterung als um eine Anpassung der Kompetenzen an die technische Umwelt. „Die Bundespolizei soll in gleichen Fällen und unter den Voraussetzungen die Nachrichten in Messenger-Diensten mitlesen dürfen, in denen sie bisher schon die Telefone abhören konnte“, sagt Frei. „Die alten Regelungen im Gesetz stammen aus einer Zeit vor dem Smartphone.“ Für alles gelte ohnehin ein Richtervorbehalt. Zudem sollen Identifizierung und Lokalisierung von Handys erlaubt werden.
Eine bittere Pille musste die Union an anderen  Stellen schlucken: Die Online-Durchsuchung, die sie der Bundespolizei im Rahmen ihrer Aufgaben gerne zugestanden hätte, wird es nicht geben. Ebenso wenig wird es die Möglichkeit geben, automatische Gesichtserkennung an Flughäfen und Bahnhöfen einzurichten. „Hier hätte ich mir mehr gewünscht. Das Potenzial der Technik hat sich beim Pilotprojekt am Berliner Bahnhof Südkreuz gezeigt. Die Fehlerquoten sind extrem gering. Leider gehen die Vorstellungen aber zu weit auseinander“, so Frei.