Rede im Bundestag In der aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages zum grausamen Kindesmissbrauchsfall in Münster sagte der Stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei: „Staufen, Bergisch Gladbach, Lügde, jetzt zuletzt Münster – diese abscheulichen Verbrechen an unseren Kindern müssen wir hart bestrafen und gesellschaftlich mit allen Mitteln bekämpfen. Die grausamen Dimensionen bestehender Kinderschändernetzwerke erschrecken mich jedes Mal aufs Neue. Wenn wir uns den Fall Münster anschauen, sehen wir, dass es hier um Datenmaterial von 500 Terabyte geht. Das heißt, ein Mensch, der das sichten möchte, muss zehn Jahre lang jeden Tag, 24 Stunden, 7 Tage die Woche, solches verbrecherisches Material anschauen, um da durchzukommen. Das sprengt meine Vorstellungskraft. Der Sumpf der Kinderschänder ist tief und schmutzig. Erschreckende Zahlen unterstreichen dies. Die EU-Innenkommissarin warnt, dass in Zeiten der Covid-19-Pandemie die Nachfrage nach Kinderpornografie um 30 Prozent gestiegen ist. Laut WHO-Zahlen sind in Deutschland statistisch pro Schulklasse 2 Kinder Opfer von sexuellem Missbrauch. Unsere Polizeiliche Kriminalstatistik markiert beim Kindesmissbrauch letztes Jahr einen Anstieg um 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch wenn die Aufklärungsquote im Bereich Kinderpornografie um 65 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist, müssen wir noch mehr Anstrengungen aufbringen, um unsere Kinder besser zu schützen. Zwar haben wir erst in diesem Frühjahr den untauglichen Versuch beim Cybergrooming zur Straftat gemacht. Und wir haben für Polizisten die Möglichkeit geschaffen, mit computergeneriertem Material ins Darknet vorzudringen und dafür zu sorgen, dass die Aufklärung von Straftaten wie in Staufen nicht mehr dem Zufall überlassen bleibt. Und in dieser Woche haben wir ein Gesetz verabschiedet, mit dem wir eben nicht nur die Provider zur Löschung solcher Straftaten aus dem Internet verpflichten, sondern zusätzlich auch mit der Ausleitung an das Bundeskriminalamt ermöglichen, dass eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet werden kann. Das sind gewaltige Fortschritte, aber es ist noch nicht genug. Einer der wichtigsten unserer 26 Vorschläge, die wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits im Februar 2019 gefordert haben, bezieht sich auf die notwendige Anpassung der Strafrahmen beim Kindesmissbrauch und bei der Kinderpornografie. Solche Taten sind Verbrechen und deswegen müssen sie auch genauso bestraft werden. Das hat eine wichtige Abschreckungswirkung und schafft strafverfahrensrechtlich zusätzliche Möglichkeiten – etwa bei der Frage der Einstellung, bei der Erhebung von Verkehrsdaten, beim Abhören von Telefonen und anderem mehr. Wir schaffen damit für die Ermittler zusätzliche Möglichkeiten; und deswegen ist es richtig, das am besten noch vor der Sommerpause zu machen. Wir brauchen zusätzliche Möglichkeiten der Strafverfolgung wie die Onlinedurchsuchung auch im Bereich der Kinderpornografie. Wir brauchen bessere Möglichkeiten zur Verhängung von Untersuchungshaft, um solche Pädokriminellen schnell aus dem Verkehr zu ziehen. Und wir müssen dafür sorgen, dass möglichst lange im Führungszeugnis erkennbar ist, wenn sich jemand an Kindern vergangen hat. Es ist unerträglich, dass solche abartigen Taten heute nach 5 Jahren aus dem Führungszeugnis getilgt werden können.“