Bei Kinderrechten auf Ausgewogenheit achten
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ hat am vergangenen Freitag ihren Abschlussbericht vorgelegt. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
„Der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ gibt nun Anlass zur Prüfung, ob die dort enthaltenen Formulierungsvorschläge die Vorgaben des Koalitionsvertrages umsetzen. In dem Abschlussbericht sehen wir keine Vorgaben für das parlamentarische Verfahren. Deshalb werden wir uns den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ergebnisoffen anschauen und auch andere Vorschläge prüfen.
Es bleibt ferner abzuwarten, für welche Variante sich die Bundesjustizministerin letztlich entscheiden wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung jedoch klargestellt, dass Kinder bereits jetzt Grundrechtsträger sind. Die Rechte von Kindern sind bereits jetzt umfassend im Grundgesetz geschützt. Bei diesem für alle Familien in Deutschland sensiblen Thema sind die nächsten Schritte mit aller Sorgfalt anzugehen und es ist genau darauf zu achten, dass wir ein bewährtes System – welches die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen Kind, Eltern und Staat in Einklang bringt – nicht zum Nachteil der Eltern in Richtung des Staates verschieben. Die ausdrückliche Benennung von Kinderrechten im Grundgesetz soll zu einem Gewinn für die Kinder werden, aber keine unnötige staatliche Einmischung in Familien provozieren, wo diese nicht durch das Wächteramt des Staates geboten sind.“