Kampf gegen Rassismus ist Chef-Sache

Rede im Bundestag Der Deutsche Bundestag hat heute debattiert, wie Rassismus in Deutschland effektiv bekämpft werden kann. In der Debatte sagte der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei: „Es ist unsere zentrale politische Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Menschen in Deutschland gut zusammenleben. Dem entgegen stehen Rassismus und Diskriminierung, die viel zu oft zur Alltagserfahrung von Bürgern in unserem Land zählen. Hier müssen wir Haltung zeigen und jede Form der Ausgrenzung und Verächtlichmachung entschieden bekämpfen. Wir stehen dabei aber nicht an einem Nullpunkt. Es ist in den vergangenen Monaten viel passiert im Parlament und in der Bundesregierung. Wir haben zahlreiche Debatten geführt und Gesetze wie das Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus oder die Verstärkung der Sicherheitsbehörden beschlossen. Erst am Mittwoch hat der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus mit Beschluss von 89 Empfehlungen und Maßnahmen die weitere Marschroute vorgezeichnet, wie wir die gefährlichen Umtriebe von Rassisten, Antisemiten und Extremisten kraftvoll eindämmen und unsere Gesellschaft präventiv stärken werden. Wir haben die Zeit genutzt, um klare Ausrufezeichen gegen Hass, Hetze, Ausgrenzung und Gewalt gegen Minderheiten zu setzen. Für uns ist das Thema weiter Chef-Sache. Die heute Nacht in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses zusätzlich bereitgestellten Millionenbeträge für Toleranz und Vielfalt, für die Arbeit der jüdischen Gemeinde oder für die politische Bildung unterstreichen dies eindrucksvoll. Wenig hilfreich jedoch sind akademische Debatten, wie wir sie faktisch seit zehn Jahren zur Streichung des Begriffs „Rasse“ in Artikel 3 GG führen. Natürlich ist uns allen klar, dass es keine unterschiedlichen menschlichen Rassen gibt. Diese Erkenntnis hatten schon die Väter und Mütter des Grundgesetzes. Mit der Verankerung des Begriffs „Rasse“ sollte aber ein bewusster Kontrapunkt zum „Rassenwahn“ der Nationalsozialisten gesetzt werden. Schließlich ist der Rassismus in seinen unterschiedlichen Ausprägungen noch heute allgegenwärtig. Deshalb kommt es uns darauf an, eine Lösung zu finden, die keine Verkürzung des Schutzbereichs des Artikel 3 GG zur Folge hat.“