Rede im Bundestag Behörden, Unternehmen und Bürger profitieren Der Deutsche Bundestag hat heute in erster Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) debattiert. In seiner Rede sagte der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei: „Die zunehmende Digitalisierung ist Chance und Risiko zugleich. Das gilt für wohlhabende Industrienationen wie Deutschland umso mehr. Die Einführung des 5G-Standards verdeutlicht dies eindrucksvoll, wenn dadurch plötzlich sogar normale Haushaltsgeräte miteinander vernetz- und aus der Ferne steuerbar sind. Das ist für Verbraucher und Kriminelle gleichermaßen attraktiv. Folgerichtig adressiert die Bundesregierung die Sicherheit im digitalen Bereich mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0. Schließlich gehört die Sicherheit der Bürger im Internet sowie bei der Benutzung von internetverbundenen Geräten genauso zum staatlichen Sicherheitsversprechen wie die Sicherheit auf deutschen Straßen und Plätzen. Verdeutlicht wird dies durch die gestrige Nachricht, dass auch dank deutscher Ermittler, die lange Zeit grassierende Gefahr des „Emotet-Programms“ ausgeschaltet werden konnte. Durch diese „Erpressungs-Software“ wurden Stadtverwaltungen, Krankenhäuser, Unternehmen und Privatpersonen bedroht und ausgeraubt. Offiziell ist dadurch in Deutschland ein Schaden von 14,5 Mio. EUR entstanden, weltweit sogar von 2,5 Mrd. EUR. Das ist aber sicher nur die Spitze des Eisbergs, da für viele Unternehmen solche Angriffe noch immer als Tabu-Thema gelten. Zumal „Emotet“ nur einer unter den vielen Milliarden Internetschädlingen ist. Insbesondere durch die zunehmende Vernetzung des täglichen Lebens und der gesamten Gesellschaft wächst die Gefahr aus dem Internet. Entscheidend dafür ist die Einführung der 5G-Technologie, die hochdynamisch und komplex ist und bei der technische Überwachungsmöglichkeiten durch den Staat oder die Mobilfunkgesellschaften als Betreiber begrenzt sind. Denn Software gewinnt für den Betrieb von 5G immer mehr an Bedeutung für das Gesamtsystem. Regelmäßige Anpassungen erlauben es womöglich nicht, eingeschleuste Sicherheitslücken aufzuspüren. Deshalb ist es richtig, dass wir nun klipp und klar festlegen, dass eine ex ante Untersagung für den Ausbau der deutschen IT-Infrastruktur durch ausländische Unternehmen möglich sein muss, wenn öffentliche Interessen und Sicherheitsfragen Deutschlands dem entgegenstehen. Dazu kommt, dass Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Befugnis erhalten, Kontroll- und Prüfbefugnisse gegenüber der Bundesverwaltung auszuüben und an wesentlichen Digitalisierungsvorhaben beteiligt zu werden. Darüber hinaus werden Betreiber kritischer Infrastrukturen verpflichtet, Systeme zur Erkennung von Cyberangriffen einzusetzen. Schließlich wird die Grundlage für ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen eingeführt, das die IT-Sicherheitsfunktionen insbesondere von Produkten im Verbrauchersegment erstmals für Bürgerinnen und Bürger sichtbar und nachvollziehbar macht. Um diese Aufgaben zu erfüllen, haben wir das BSI als unseren zentralen Sicherheitsakteur in den vergangenen 5 Jahren massiv personell ausgebaut haben – nämlich um 230 % zusätzliche Personalstellen. Das BSI ist unsere digitale Lebensversicherung für den Schutz kritischer Infrastrukturen, von Behörden, Kraftwerken und Krankenhäusern und natürlich auch der Bevölkerung. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz unterstreichen wir, dass die Sicherheit der Menschen in Deutschland sowohl auf Deutschlands Straßen als auch im Internet höchste Priorität hat.“