Anlässlich der abschließenden Haushaltsberatungen im Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises hielt Thorsten Frei als Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion folgende Rede:
Sehr geehrter Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, „lieber Schlaglöcher in den Straßen als Löcher in der digitalen Infrastruktur“, so formulierte EU-Kommissar Günther H. Oettinger als am 9. Juli in Schonach der zentrale Technikstandort und das örtliche Glasfasernetz im Rahmen der Breitbandoffensive des Landkreises in Betrieb genommen wurde.
Recht hat er, wenn es darum geht, die Herausforderungen der Zukunft zu beschreiben. Investitionen in schnelles Internet, die auch in diesem Jahr unseren Haushalt prägen werden, sind eine echte Investition in die Zukunft und gleichzeitig auch der effektivste Beitrag zur Stärkung des Ländlichen Raumes. Gott sei Dank müssen wir uns im Rahmen des Haushaltes 2017 nicht entscheiden: Alles, was wichtig ist und alles, was Zukunftsinvestition bedeutet, lässt sich für uns realisieren. Neben einer großen Rate in Höhe von 5 Millionen Euro für einen weiteren gewaltigen Schritt zur Verwirklichung des Kreis-Backbones haben wir auch erhebliche Investitionen in die klassische Infrastruktur wie Bildung, Schule, Straße und Schiene. Auch im Rahmen des jüngst beschlossenen Bundesverkehrswegeplans haben wir mit dem sog. „Vordringlichen Bedarf“ für B 523, B 27 und Gäubahn alles erreicht, was wir erreichen können. Mit den erheblichen Mitteln, die wir etwa in die Elektrifizierung der Höllentalbahn oder hoffentlich auch in die Erweiterung des Ringzugs stecken, tragen wir unseren Teil zu einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur bei.
Dass wir wie in den Vorjahren auch nächstes Jahr wieder finanz- und haushaltspolitisch aus dem Vollen schöpfen können, hängt mit den nachhaltig guten politischen Rahmenbedingungen, findigen und innovativen Unternehmerinnen und Unternehmern sowie fleißigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei uns zusammen. Dies alles mündet in einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von voraussichtlich 1,4 % im nächsten und sogar 1,6 % im übernächsten Jahr. Da dies gleichzeitig mit einer Arbeitslosenrate von 5,9 % deutschlandweit und 3,7 % im Schwarzwald-Baar-Kreis korrespondiert, stellt sich die Einnahme-/Ausgabesituation für uns auch im nächsten Jahr sehr gut dar.
Trotz allem ist klar, dass man auch aus einer solchen Situation auch wirklich etwas machen muss. Deshalb möchte ich diese Rede auch gleich zu Beginn zum Anlass nehmen, Ihnen, Herr Landrat, und auch den Damen und Herren der Kreisverwaltung ganz herzlich für die Aufstellung des Haushaltsplanes, vor allem aber auch für die wichtige und wertvolle Arbeit das ganze Jahr hindurch zu danken.
Unsere Fraktion weiß sehr wohl, dass die herausragenden Leistungen unseres Landkreises nur durch überdurchschnittliches Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich ist. Deshalb haben wir auch sämtliche Vorschläge der Kreisverwaltung bei den Beförderungen, der Verdopplung der Mittel im Bereich der betrieblichen Gesundheitsmanagements und im Zusammenhang mit der Ausweitung der Personalstellen mitgetragen. Die Vorschläge sind in sämtlichen Bereichen sinnvoll, notwendig und sachgerecht. Daher werden wir sie auch gerne unterstützen.
Ein besonderes Dankeschön geht an die politische Leitung des Hauses, an Herrn Finanzdezernenten Schmid und Herrn Kämmerer Leiße für die Aufstellung des Haushaltsplanes.
Uns ist sehr klar, dass die Kreisverwaltung wie in den Vorjahren einen ehrlichen Entwurf vorgelegt hat, der aus heutiger Perspektive die Notwendigkeiten für das kommende Jahr sehr gut abbildet und nur wenige unnötige Puffer und Fettpölsterchen enthalten hat. Nichtsdestotrotz haben wir im Rahmen der Haushaltsberatungen zahlreiche Veränderungen vorgenommen und Anträge gestellt, die im Rahmen von Einsparungen und Mehrausgaben im Saldo Verbesserungen von 2,27 Millionen Euro für den Kreishaushalt bedeutet hätten. Ein Großteil unserer Vorschläge hat hier im Gremium auch eine Mehrheit gefunden.
Damit ist es tatsächlich gelungen, dem Haushaltsplan ein anderes Gepräge zu geben. Im Bereich der Straßen haben wir uns erlaubt, den Gesamtansatz in den Durchschnitt der vergangenen Jahre zu bringen. Dies halten wir für ausreichend, um das Kreisstraßennetz auch in Zukunft auf höchstem Niveau zu halten. Stattdessen haben wir einen zusätzlichen Schwerpunkt im Bereich der digitalen Ausstattung unserer Kreisschulen gesetzt.
Da das Thema Digitalisierung für den Schwarzwald-Baar-Kreis sowohl als ländlicher Landkreis als auch für die vielen starken Unternehmen unter dem Gesichtspunkt Industrie 4.0 von existenzieller Bedeutung ist, investieren wir im Zusammenhang mit dem Ausbau eines Backbone für das schnelle Internet im Volumen von 20 Millionen Euro allein durch den Landkreis. Wir sind aber davon überzeugt, dass wir neben dieser Infrastruktur letztlich im Bereich unserer Berufsschulen bereits im Hinblick auf die Notwendigkeiten in der Arbeitswelt richtig ausbilden müssen. Das setzt voraus, dass auch in den Berufsschulen sämtliche Möglichkeiten der Digitalisierung umgesetzt und eine entsprechende Ausstattung vorgehalten werden kann.
Besondere Leuchttürme in diesem Zusammenhang sind die in der Gewerbeschule Villingen-Schwenningen und der Feintechnikschule eingerichteten Lernfabriken 4.0. Die Auszubildenden können hier auf der Basis hochaktueller Industriestandards fit gemacht werden für die digitale Produktion der Zukunft. Die Digitalisierung der Wirtschaft und die intelligente Fabrik der Zukunft brauchen ein optimales Zusammenspiel von Mensch, Technik und Organisation. Dabei verändern sich auch die Anforderungen für Arbeitskräfte. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen benötigen bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und des Fachkräftenachwuchses Unterstützung. Dies ist sicherlich auch ein wesentlicher Grund, warum die regionale Wirtschaft die Einrichtung der Lernfabriken großzügig unterstützt hat.
Allerdings reicht dies für die Zukunft nicht aus. Entlang der unterschiedlichen Notwendigkeiten müssen wir Stück für Stück alle unsere Berufsschulen fit für die Zukunft machen. In der Summe sind zur Erhaltung eines Schulnetzes mit einer zeitgemäßen und den Anforderungen der Berufsbildung gerechten Hardware deutlich mehr Mittel erforderlich als der Schulhaushalt dafür jährlich regulär aufweist. Insofern hat sich in diesem Bereich in den vergangenen Jahren zwangsläufig ein Investitionsstau an den allermeisten Beruflichen Schulen in unserem Kreis ergeben. Aus diesem Grund haben wir beantragt, die jährlich für die digitale Ertüchtigung unserer Berufsschulen zur Verfügung gestellten 250.000 Euro erstens auf 500.000 Euro zu verdoppeln und diesen Betrag zweitens auch für die kommenden Haushalte zu verstetigen. Dass dieser Antrag ohne größere Diskussionen eine überzeugende Mehrheit im Bildungs- und Sozialausschuss gefunden hat, zeigt, dass wir bei den großen Themen für unseren Landkreis tatsächlich an einem Strang ziehen.
Der Aufwand für die Soziale Sicherung stellt auch in diesem Jahr wieder den größten Ausgabenblock dar. Mehr als die Hälfte unseres Verwaltungshaushaltes wird hierfür aufgewandt. Dies macht zugleich auch deutlich, wie sehr wir bei der Gestaltung unseres Haushaltes von externen Einflüssen und Entscheidungen der Bundes- und Landespolitik abhängig sind.
Daher planen wir etwa im Bereich der Hilfe zur Pflege einen durchschnittlichen Anstieg von 10 % im kommenden Jahr. Ärgerlich ist, dass im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Zahl der Bedarfsgemeinschaften trotz guter Vermittlungserfolge in den vergangenen Monaten und der rekordniedrigen Arbeitslosigkeit kontinuierlich zugenommen hat. Auch der Nettoaufwand bei der Jugendhilfe wird kontinuierlich weiter steigen und hat sich seit 2008 verdoppelt.
Gestatten Sie, dass ich auf drei Bereiche der sozialen Sicherung besonders eingehe.
Dies betrifft zum einen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Allein schon aufgrund der demographischen Entwicklung unserer Gesellschaft sind diese Aufwendungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Die vollständige Kostenübernahme des Bundes stellt hier sicherlich den größten und effektivsten Entlastungsposten dar. Seit 2014 erstattet der Bund den Kommunen vollständig die in ihrer Funktion als örtliche Sozialhilfeträger entstandenen Nettoausgaben des laufenden Kalenderjahres. Im Zeitraum 2014 bis 2017 beträgt die Entlastung 25 Milliarden Euro. Ausgehend von den Ausgaben des Jahres 2014 (5,4 Milliarden Euro) wird sich die jährliche Entlastung bis zum Jahr 2017 (Haushaltsansatz 7,2 Milliarden Euro) um ein Drittel erhöhen. Bereits diese Steigerungsrate macht deutlich, wie nachhaltig unser Kreishaushalt durch diese Entscheidung entlastet wurde.
Aktuell geht es vor allem um die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Auch hier sind wir es gewohnt, dass die Ausgaben für den Landkreis kontinuierlich ansteigen. Die Kreisverwaltung hat ausgeführt, dass die Auswirkungen des neuen Bundesteilhabegesetzes keinen Eingang in den Haushaltsplan gefunden hätten. Dies wird auch gar nicht notwendig sein. Die Regelungen des Bundesteilhabegesetzes führen zwar zu Mehraufwendungen von bundesweit etwa 800 Millionen Euro. Dieser Mehraufwand wird allerdings vom Bund vollständig übernommen.
In den vergangenen drei Jahren ist vielfach über das Bestreben diskutiert worden, wie die Kommunalentlastung des Bundes in Höhe von 5 Milliarden Euro umgesetzt werden könnte. Da sich die Verwaltung im Rahmen des Haushaltsvorberichts zu diesem Bereich geäußert hat, lassen sie mich bitte auf Folgendes hinweisen: Diese Kommunalentlastung in Höhe von 5 Milliarden Euro ist völlig getrennt von der Finanzierung der Eingliederungshilfe zu betrachten. Lediglich in den Jahren 2013 und 2014 ist man davon ausgegangen, dass dies ein Vehikel sein könnte, die Kommunen in Deutschland effektiv zu entlasten. Nachdem die Eingliederungshilfe allerdings in jedem Land unterschiedlich gestaltet ist und nur teilweise die Kosten wie in Baden-Württemberg durch die Kommunen zu tragen sind, hat sich die Eingliederungshilfe als untaugliche Möglichkeit zur Kommunalentlastung erwiesen. Oberstes Ziel ist, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und nicht, die Kommunen von Sozialausgaben zu entlasten. Und die Kommunen sind die Landkreise, aber eben auch die Städte und Gemeinden.
Wir in Baden-Württemberg und im Schwarzwald-Baar-Kreis profitieren erheblich davon, dass diese Entlastung nunmehr zur Hälfte über einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) und hälftig durch einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer erfolgt. Der Landkreis und die Städte und Gemeinden erhalten gemeinsam einen Betrag von 5 Millionen Euro. Würde der Entlastungsbetrag vollständig über den Landkreis zufließen, wären dies lediglich 2,7 Millionen Euro. Da die Kommunalentlastung inzwischen vollständig von der Eingliederungshilfe entkoppelt ist, ist es eben auch nicht korrekt, wenn der Landkreis darauf verweist, dass die 3,6 Millionen Euro, die den Städte und Gemeinden über die höheren Umsatzanteile zufließen, eben eigentlich in gewisser Hinsicht Kreisgeld wäre.
Der dritte Punkt, auf den ich gesondert hinweisen möchte, sind die Ausgaben des Landkreises im Zusammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz und den Gemeinschaftsunterkünften.
In diesem Zusammenhang möchte ich der Kreisverwaltung zunächst einmal dafür danken, wie professionell sie in den vergangenen Monaten die Flüchtlingskrise im Schwarzwald-Baar-Kreis gemeistert hat. Aus meiner Sicht hat dies vor allem zweierlei gezeigt: die ungeheure Kraft, die in unserer Gesellschaft steckt und die sich in der bürgerschaftlichen Flüchtlingshilfe Bahn gebrochen hat. Und zum anderen auch die hohe Professionalität, mit der unsere Kreisverwaltung die Herausforderungen gemeistert hat. Herzlichen Dank in diesem Zusammenhang auch für die – und das war gewiss schwierig – gezielte Darstellung, welche Kosten der Landkreis im Bereich der Flüchtlingsaufnahme und -unterbringung in den Jahren 2014 bis 2016 geleistet hat.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Landkreis bislang etwa 10 Millionen Euro eigenes Geld aufgewendet hat. Ich bin allerdings auch davon überzeugt, dass durch nachlaufende Abrechnungen dieser Betrag noch einmal deutlich reduziert werden kann. So möchte ich darauf hinweisen, dass allein der Bund in den Jahren 2015 bis 2017 die Kommunen im Volumen von 14,6 Milliarden Euro und die Übernahme der tatsächlichen Kosten zugesagt hat.
Der Grund, warum die Kreisverwaltung so lange bei den wesentlichen Zahlen des Haushaltsplanes im Unklaren gelassen wurde, waren die Finanzverhandlungen zwischen dem Land und den Kommunen. Hier ist an die Adresse des Landes klar zu formulieren, dass die Kommunalfinanzen kein Steinbruch zur Konsolidierung des Landeshaushaltes sein können. Der Ehrlichkeit halber muss man allerdings auch sagen, dass wir Kommunen mit der Vereinbarung des Landes und den kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich eines höheren Vorwegabzugs unter dem Strich ganz gut gefahren sind.
Aus meiner Sicht ist nämlich das Entscheidende: Dass das Land den Verbundsatz in Höhe von 23 % – also der Teil des Steuerkuchens, der unkonditioniert direkt den Kommunen zufließt – unangetastet lassen hat. Damit muss man feststellen, dass auch in Zukunft kein Land in Deutschland seine Kommunen besser behandelt als dies Baden-Württemberg tut. Bei allen kritischen Seitenhieben auf das Land müssen wir auch zu dieser Feststellung in der Lage sein.
Damit ist im Grunde genommen der Rahmen für die Finanzen unseres Landkreises gesteckt. Und dieser Rahmen ist ganz hervorragend. In den vergangenen 10 Jahren ist trotz ganz erheblicher Investitionen eine Reduktion des Schuldenstandes von 49,19 Mio. auf 27,95 Mio. Euro geglückt. Mit beidem – erheblichen Zukunftsinvestitionen einerseits und deutlicher Schuldenzurückführung andererseits – haben wir uns als Landkreis Spielräume für die Zukunft eröffnet.
Damit haben aber auch die Städte und Gemeinden, die über die Kreisumlage einen wesentlichen Teil der Aufwendungen des Landkreises finanzieren, immer ihre Solidarität und Verbundenheit deutlich gemacht. Es ist ein besonderer Vorzug des Schwarzwald-Baar-Kreises, dass der Landkreis und die 20 Städte und Gemeinden sich nicht primär in einer Konkurrenzsituation, sondern als Partner in einem Boot verstehen. Dies ist auch ein wesentlicher Grund, warum die Städte und Gemeinden in der Vergangenheit immer für eine sehr gute Finanzausstattung des Kreises gesorgt haben.
In diesem Zusammenhang ist es meines Erachtens aber nicht sinnvoll, erneut darauf hinzuweisen, dass der Landkreis aufgrund eines unterdurchschnittlichen Kreisumlagehebesatzes bei der Finanzverteilung Baden-Württemberg benachteiligt würde. Einen unterdurchschnittlichen Kreisumlagehebesatz zu haben, würde ich zunächst einmal als großen Pluspunkt und weniger als einen Nachteil bezeichnen.
Klar ist aber eben auch, dass der Kreisumlagehebesatz immer auch mit den Aufgaben des Kreises korrespondieren muss. Also, wenn beispielsweise im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sämtliche allgemeinbildenden Gymnasien in der Trägerschaft des Landkreises stehen, oder etwa in den Landkreisen der Region Stuttgart ein erheblicher Teil der Kreisumlage in die Finanzierung des S-Bahn-Netzes gesteckt wird, dann rechtfertigt dies eben auch einen höheren Kreisumlagehebesatz.
Kurzum: ein Vergleich der Kreisumlagehebesätze in Baden-Württemberg ist immer auch ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen. Unser Ziel als CDU-Fraktion ist eine angemessene Finanzausstattung des Landkreises, die es erlaubt, alle notwendigen Aufgaben sachgerecht zu erfüllen. Allerdings muss die Kreisumlage auch so niedrig wie möglich sein, um den Städten und Gemeinden maximale Handlungsspielräume zu belassen.
Wir sind davon überzeugt, dass uns ein insgesamt ausgewogener, den unterschiedlichen Interessen gerecht werdender und verantwortungsvoller Etat für das Jahr 2017 gelungen ist. In diesem Zusammenhang auch ein herzliches Dankeschön fraktionsübergreifend an alle Kolleginnen und Kollegen hier im Kreistag.
Die CDU-Fraktion wird der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan zustimmen.
Es gilt das gesprochene Wort!