Zum gestrigen Beschluss eines Gesetzentwurfes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch durch das Bundeskabinett erklärt der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei:
Ich begrüße den gestrigen Kabinettsbeschluss als einen ersten Schritt in die richtige Richtung, um das Problem des ungerechtfertigten Bezugs von Kindergeld einzudämmen. Schließlich steigt die Zahl derer von Jahr zu Jahr, die Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder bei uns erhalten. Im Juni 2018 haben etwa 270.000 Auslandskinder ihr Kindergeld in Deutschland erhalten. Die Aufwendungen hierfür beliefen sich auf mehr als 400 Millionen Euro.
Das Ziel des Kindergeldes, die Sonderbelastungen der Eltern durch das Aufziehen von Kindern auszugleichen, wird in den angesprochenen Fällen durch eine Überkompensation verfehlt. Dies empfinde ich als unnötige Belastung der deutschen Steuerzahler und als ungerecht.
Dass Antragsteller ohne eigenes Einkommen zukünftig drei Monate warten müssen, bevor Kindergeld beansprucht werden kann, und die Ausweitung der Befugnisse der Familienkassen im Falle von Betrugsverdacht, können aus meiner Sicht aber nur Zwischenschritte sein. Vielmehr müssen wir das Thema der Indexierung des Kindergeldes, also die Auszahlung eines an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Wohnortes orientierten Kindergeldes, weiter verfolgen und trotz aller juristischen Einwände auf die EU-Agenda holen.
Ich bin überzeugt, dass es verschiedene Länder gibt, die diesen Schritt mittragen würden. Das unterstreicht allein die von Österreich bereits national per Gesetz eingeführte Indexierungsregelung. In diesem Zusammenhang kann ich die Kritik der EU-Kommission nicht nachvollziehen. Schließlich hat die Kommission dem britischen Ex-Premierminister Cameron für einen Verbleib in der EU angeboten, genau eine solche Indexierung einzuführen. Warum sollte dies für Großbritannien möglich sein, aber für Deutschland und Österreich nicht?