Unterscheidung von politischem und militärischem Flügel beenden Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag den Umgang mit Hisbollah in Deutschland debattiert. Hierzu erklärt der für Innen- und Rechtspolitik zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei: Die schiitisch-islamistische Hisbollah bestreitet das Existenzrecht Israels und praktiziert einen mit terroristischen Mitteln geführten Kampf gegen das jüdische Volk. Der Verfassungsschutz zählte im vergangenen Jahr rund 1050 Anhänger und Unterstützer, mit einem deutlichen Schwerpunkt in Berlin und Hamburg. Die Zahl hat zuletzt deutlich zugenommen. Deutschland wird dabei von den Anhängern der Hisbollah vor allem als Rückzugs- und Logistikraum genutzt. Zum Teil wird aber auch der Hass gegen Israel im Rahmen der anti-israelischen Al-Quds-Demonstrationen in Großstädten offen zur Schau getragen. Dieser Hass und insbesondere dabei stattfindende Flaggenverbrennungen sind absolut inakzeptabel. Der Hisbollah zuzurechnende Vereinsstrukturen, die ein vereinsrechtliches Organisationsverbot begründen könnten, sind seit den Bemühungen der Bundesregierung 2008 in Deutschland nicht mehr feststellbar. Ein Organisationsverbot kommt deshalb mangels nachweisbarer inländischer Organisationsstruktur nicht in Betracht. Offen steht uns aber der Weg des Betätigungsverbotes, den wir auch bei anderen Terrororganisationen ohne nachweisbare inländische Organisationsstruktur eingeschlagen haben. Dieses Betätigungsverbot brauchen wir schnell. Um nachhaltig eine Betätigung der Hisbollah in Deutschland und Europa einzudämmen bedarf es endlich auch der Aufhebung der Trennung in einen militärischen und politischen Flügel bei der Bewertung der Hisbollah als Terrororganisation. Die Hisbollah mit all ihren Facetten ist eine Terrororganisation, die sich mit Hass, Hetze und Gewalt gegen Israel und die Völkerverständigung stellt. Dabei ist es unerheblich, ob dies mit politischen, sozialen oder terroristischen und militärischen Mitteln geschieht.