Hass und Hetze im Netz entschieden bekämpfen

Zu dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität erklärt der für Innenpolitik zuständige stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
„Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität setzt einige wichtige Forderungen der Union um, aber dabei kann es nicht bleiben. Wir werden uns als CDU/CSU genau anschauen, wo wir das Recht noch weiter modernisieren müssen, um Menschen vor Hass und Rechtsextremismus zu schützen.
Ich werde darauf drängen, dass wir in absehbarer Zeit unser Beleidigungsstrafrecht vollständig modernisieren. Der beschlossene Gesetzentwurf bessert den Schutz vor Beleidigungen nur punktuell nach. Rechtsextremisten und Menschenhasser verteilen ihr Gift in unserer freien und liberalen Gesellschaft in einem Ausmaß, wie ich es vor Jahren noch nicht für möglich gehalten hätte. Wenn wir diese oft in der Anonymität des Internet begangenen Taten nicht konsequent bestrafen, erodiert der Rechtsstaat und die Bürger verlieren das Vertrauen. Deshalb fordere ich etwa einen eigenen Straftatbestand des ‚Cybermobbings‘ und schärfere Sanktionen für Hassrede.
Außerdem müssen wir viel mehr Augenmerk auf den Gesetzesvollzug legen: Wenn das Personal fehlt, um die Straftaten zu verfolgen, nützen die besten Gesetze nichts. Die Sicherheitsbehörden des Bundes erhalten jetzt 600 zusätzliche Stellen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus. Auch die Länder haben im Pakt für den Rechtsstaat zugesagt, insgesamt 2.000 Richter und Staatsanwälte einzustellen. Wir werden uns genau anschauen, ob dieses zusätzliche Personal genügt, um Rechtsextremismus und Hasskriminalität konsequent zu verfolgen.“