Hamas-Flagge soll verboten werden

Union und SPD haben sich zu Beginn der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestags vor der Bundestagswahl darauf geeinigt, dass durch eine Ergänzung des § 86 Strafgesetzbuch beim dort geregelten Verbot der Verbreitung von Propagandamitteln neben verfassungswidrigen Organisationen auch solche berücksichtigt werden, die auf der EU-Terrorliste geführt werden. Aktuell gilt dies neben der im Gazastreifen herrschenden radikal-islamische Hamas auch für die linksextreme Palästinenserorganisation PFLP, die kurdische PKK und die Kommunistische Partei der Philippinen. Diese Einigung zielt aufgrund jüngerer Geschehnisse in Deutschland auf die Flagge der radikal-islamischen Palästinenserorganisation Hamas. Schon in der laufenden Woche wird der Bundestag über eine entsprechende Ergänzung des Paragrafen 86 im Strafgesetzbuch abstimmen.
Thorsten Frei, der dieses Vorhaben in seiner Rolle als Stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion maßgeblich vorangetrieben hat, erklärt dazu: „Wir wollen nicht, dass auf deutschem Boden die Fahnen von Terrororganisationen geschwenkt werden. Der deutsche Rechtsstaat müsse den antisemitischen Demonstrationen vom Mai eine rasche und dezidierte Antwort erteilen.“ Frei freut sich sehr, dass die SPD sich der Initiative angeschlossen habe. „Damit senden wir auch ein klares Zeichen an unsere jüdischen Bürgerinnen und Bürger.“