Gutscheinlösung leistet wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer lebendigen Kulturlandschaft

Rede im Bundestag Der Deutsche Bundestag hat gestern Abend eine Gutscheinlösung zur Abfederung der Folgen der Covid-19-Pandemie für Veranstaltungsunternehmen beschlossen. Dazu sagte der für Verbraucherschutz zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei: „Seit März haben sich das gesellschaftliche Leben und insbesondere die Freizeitgestaltung, die wir mit dem regelmäßigen Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen gewohnt waren, grundlegend verändert. Wir sind hier mit Herausforderungen konfrontiert, die in der reihenweisen Insolvenzen von Veranstaltern münden könnten. Deshalb unterstützen wir pragmatische und zugleich zeitlich befristete Lösungen, die den Verbrauchern und unserer Wirtschaft zugleich nutzen. Wir wollen nicht, dass gewachsene Strukturen im Kulturbereich zerschlagen werden. Im letzten Jahr hatte der Veranstaltungsmarkt ein Volumen von über 5 Milliarden Euro. Wenn wir jetzt nichts tun würden, dann würden die Veranstalter innerhalb von fünf Monaten mit Rückforderungen in der Höhe von etwa 4 Milliarden Euro konfrontiert werden. Allein bis Ende August müssen 100 000 bis 120 000 Kulturveranstaltungen abgesagt und abgewickelt werden. Natürlich hat derjenige, der vor dem 8. März eine Konzertkarte oder eine Eintrittskarte oder eine Dauerkarte für eine Sportveranstaltung gekauft hat – und diese Veranstaltung findet nicht statt -, nach den Regularien unseres Zivilrechts einen Anspruch auf Rückerstattung der Leistung. Das ersetzen wir jetzt temporär durch einen Wertgutschein. Natürlich ist das nicht immer ein Äquivalent für die Eintrittskarte. In gewisser Weise ist diese Lösung auch eine Zumutung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Und trotzdem muss man abwägen. Auf der einen Seite geht es um Eintrittskarten, die einen Wert haben im zweistelligen oder niedrigen dreistelligen Eurobereich. Das Geld ist ausgegeben; deswegen gerät keiner in finanzielle Not. Was fehlt, ist die kulturelle Gegenleistung. Das ist der Punkt. Dem steht gegenüber, dass davon auszugehen ist, dass innerhalb kürzester Zeit reihenweise Veranstalter in die Insolvenz fallen würden. Die Konsequenz wäre, dass die betroffenen Kunden ihren Anspruch zur Insolvenztabelle anmelden könnten. Am Ende bekommt man dann gewöhnlich nichts. Dann ist es doch viel besser, zu einem späteren Zeitpunkt eine alternative Leistung nach freier Wahl zu erhalten. Zudem haben wir für die extremen Ausnahme- und Notfälle eine Härtefallregelung vorgesehen. Damit wollen wir die Fälle lösen, die zu sozialen Härtefällen führen würden. Dies ist beispielsweise bei größeren Familien der Fall, wenn alle Familienmitglieder entsprechend teure Karten gekauft haben, dann kommen auch größere Beträge zusammen. Im Übrigen ist das nur eine Maßnahme von vielen, mit denen wir versuchen, Kultur und Unternehmen insgesamt über diese schwierige Zeit hinwegzuhelfen, beispielsweise mit Honorarausfallregelungen, mit Soforthilfen – auch für freie Orchester und Ensembles – und mit vielem anderen mehr. Wir versuchen, einen Beitrag dafür zu leisten, dass es nicht zu Insolvenzen kommt und am Ende auch die Verbraucher nicht geschädigt werden und wissen, dass sie auch im kommenden Jahr noch zum Konzert des Lieblingskünstlers gehen können.