Gesundheitsschutz und Normalität schließen sich nicht aus

Rede im Bundestag Der Deutsche Bundestag hat die Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen beschlossen. In seiner Rede sagt der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei: „Die Wahrheit ist, dass sich dieses Parlament in den vergangenen Monaten in gesundheitlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht umfassend mit dieser Pandemie befasst und die notwendigen Rahmenbedingungen zur Eindämmung selbiger gesetzt hat. Nicht eine Woche ist vergangen, in der nicht wesentliche Fragen durch den Bundestag beantwortet worden sind. Natürlich sitzt das Parlament im Cockpit der Pandemiebekämpfung. Mehr als 160 Gesetze, die zentrale Vorschrift des des § 28a Infektionsschutzgesetz oder die ehemalige sogenannte Bundesnotbremse belegen dies. Heute stellen wir den Antrag zur Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und uns damit unserer Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung. Dieser Auffassung sind auch alle 16 Ministerpräsidenten angesichts einer Verdopplung der Infektionszahlen innerhalb von 11 Tagen. Wir befinden uns in einer vierten Welle, deren Ausgang aktuell nicht vorhersehbar ist. Darauf wollen wir vorbereitet sein, ohne die veränderte Lage im Vergleich zu Winter und Frühjahr aus den Augen zu verlieren. Gestern wurde in Deutschland in Deutschland der Meilenstein erreicht, 100 Mio. Impfdosen zu verimpfen. Knapp 60 Prozent der Bürger sind vollständig geimpft. Die Inzidenz als zentrale Kenngröße wird deshalb von der Hospitalisierung als entscheidendem Parameter abgelöst, da damit heute die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems besser abgebildet werden kann. Das war immer das Ziel aller Maßnahmen. Es ist auch heute noch richtig, auch wenn wir natürlich längst auf dem Weg zurück zur Normalität sind. Dies wird nicht zuletzt dadurch gesichert, dass alle Maßnahmen der Landesregierungen sich an den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes orientieren und verhältnismäßig sein müssen. Diese müssen im Übrigen auch regelmäßig der gerichtlichen Überprüfung standhalten.“