Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist ein gutes und wichtiges Signal. In Zukunft werden Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen europaweit einheitlich und damit besser als bisher geschützt. Mit dem neuen Gesetz setzen wir die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in deutsches Recht um. Dabei ist aber auch klar: Zwar sollen die berechtigten Interessen etwa von Journalisten geschützt werden. Einen überzogenen Schutz von Whistleblowern kann es aber andererseits mit uns nicht geben. Dafür haben wir in der Umsetzung Sorge getragen.