Generelles politisches Veto-Recht für Umweltrat würde Deutschland lähmen

Zum Vorschlag des Sachverständigenrates für Umweltfragen, einen Rat für Generationengerechtigkeit einzurichten und diesen sowie das Bundesumweltministerium mit einem universellen Veto-Recht in der Gesetzgebung auszustatten, erklärt der Bundestagsabgeordnete und Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei:
„Es ist gut, dass Umwelt- und Klimaschutzfragen ganz oben auf der politischen Agenda angekommen sind. Das sind wir vor allem auch unseren Kindern und nachfolgenden Generationen schuldig. Die Bundesregierung unterstreicht mit ihrem Klimapaket, dass sie die bestehenden Herausforderungen umfassend und ambitioniert angehen wird. Insbesondere die Ausweitung des Zertifikatehandels auf faktisch alle Lebensbereiche ist ein Paradigmenwechsel, der wie ein Turbo beim Klimaschutz wirkt.
Ich glaube aber nicht, dass es im Zuge dessen hilfreich ist, nun einen Rat der Generationengerechtigkeit einzusetzen, der in allen Bereichen der Gesetzgebung ein Vetorecht bekommen soll.
Erstens verlaufen schon heute auf allen Ebenen notwendige Genehmigungs- und Steuerungsprozesse viel zu behäbig. Das resultiert ganz oft insbesondere aus Umweltschutzbelangen. Gerade vor dem Hintergrund des beispielsweise zwingend notwendigen Ausbaus der Stromtrassen, der viel zu langsam vorangeht, brauchen wir nicht noch eine weitere Lähmungsinstanz auf Ebene von Bundestag und Bundesregierung.
Zweitens würde einem solchen Gremium jegliche demokratische Legitimation fehlen. Ein Rat der Generationengerechtigkeit würde ein Rückschritt in Sachen Transparenz sein, deren Stärkung insbesondere aus dem Bereich von Umwelt- und Verbraucherschützern immer wieder gefordert wird.
Und drittens sollten wir nicht vergessen, dass es neben der Umweltpolitik auch weiterhin höchst relevante Bereiche gibt, die Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben in unserem Land sind. Ich denke an die Wirtschafts- und Sozialpolitik. Oder die Innere Sicherheit. Hier darf es keine einseitige Blockademacht aus Umweltschutzgesichtspunkten geben.“