Generelle Altersfeststellung und Abschiebung krimineller unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ermöglichen

Zur Diskussion über den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nach dem Mord an einer 15-Jährigen in Rheinland-Pfalz erklärt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete und stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Thorsten Frei:
Ganz klar ist, dass Kinder in Deutschland einen besonderen Schutz genießen. Das gilt uneingeschränkt auch für Flüchtlingskinder und im besonderen Maße für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA). Schließlich haben viele von ihnen in einer entscheidenden Phase der Entwicklung traumatische Erlebnisse und Gräuel erfahren müssen.
Ebenso klar ist für mich aber auch, dass sich Deutschland nicht von einigen renitenten Störenfrieden und Straftätern unter dem Vorwand der Minderjährigkeit auf der Nase herumtanzen lassen darf. Unsere Fürsorge endet an dem Punkt, an dem die Sicherheits- und Ordnungsinteressen der Gesellschaft berührt werden. Schließlich verliert die Bevölkerung zu Recht das Vertrauen in den Rechtsstaat, wenn beispielsweise wie in Mannheim eine Gruppe von bis zu 20 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Angst und Schrecken verbreitet, sich an keine Regeln hält und sogar gegen die Polizei handgreiflich wird. Dann liegt ein Staatsversagen vor. Damit hat es der Mannheimer Oberbürgermeister auf den Punkt gebracht. Mit solchen Zuständen möchte ich mich nicht zufrieden geben.
Für mich bedeutet das, dass wir die gesetzlichen Regelungen schaffen müssen, um solche Unruhestifter in die Schranken zu weisen. Das sind wir den Menschen in unserem Land und unserem Rechtsstaat schuldig.
Das bedeutet in erster Linie, dass wir sämtlichen straffälligen Migranten – egal ob mit Asylstatus oder im Verfahren – deutliche Grenzen aufzeigen. Immer nur mehr Sozialarbeiter sind keine Lösung. Darüber lachen sich notorisch Kriminelle lediglich schief. Es braucht deutlich sichtbare Handlungen.
Für mich bedeutet das, dass wir auch Abschiebungen von straffälligen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen möglich machen müssen. Entweder schaffen wir es, Kontakt zu Familienangehörigen im Herkunftsstaat ausfindig zu machen oder wir sorgen für Ausweisungsmöglichkeiten in sicheren Drittstaaten. In jedem Falle müssen sich Straftäter eines jeden Alters darauf einstellen, dass es bei uns in Deutschland keinen Anspruch auf soziale Wohltaten und Samthandschuhe gibt.
Ein weiterer richtiger Schritt wäre eine generelle Altersfeststellung im Zuge der Statusfeststellung, sofern von den Asylantragstellern ein Alter unter 18 Jahren angegeben wird. Letztlich ist doch bekannt, dass viele ein falsches Alter angeben, um in den Genuss der Vorzüge der Minderjährigkeit zu gelangen. Während das Schlepperwesen das System schnell optimiert hat, ist das High-Tech-Land Deutschland nicht bereit, die technischen Möglichkeiten der Zeit zu nutzen und entsprechende Antworten zu finden.
Das Argument der Kosten der Altersfeststellung ist an den Haaren herbeigezogen. Die etwa 2.000 EUR je Fall sind geradezu bescheiden im Vergleich der Jahreskosten für den Unterhalt von UMA, die im Bereich von 60.000-80.000 EUR liegen. Auch die Sorge, dass zu sehr in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen jungen Erwachsenen eingegriffen werden könnte, hielte ich für überzogen.