Gemeinsames Europäisches Asylsystem braucht Neustart

Rede im Bundestag

Deutschland ist überproportional solidarisch

In der aktuellen Debatte des Bundestages zur europäischen Migrationspolitik sagte der Stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei:

„Deutschland steht zu seiner humanitären Verpflichtung  insbesondere im Falle von Kindern und kranken Personen. Klar ist aber auch, dass sich durch die Übernahme von Einzelpersonen bspw. von den griechischen Inseln strukturell vor Ort nichts verbessert. Es gibt viel zu große Dysfunktionalitäten. Im Jahr 2018 sind 75 Prozent aller Schutzanträge in nur fünf EU-Mitgliedsstaaten gestellt worden. Proportional zur Einwohnerzahl betrachtet bedeutet das im Klartext, dass sich die Belastungen in den Mitgliedstaaten um mehr als das 300-Fache unterscheiden.

Allein Deutschland hat seit 2015  1,8 Millionen Flüchtlinge aufgenommen. Das entspricht mehr als 41 Prozent aller Asylanträge in der Europäischen Union. Alleine im Jahr 2016 hat Deutschland mehr Asylbewerber aufgenommen als alle anderen 27 europäischen Staaten zusammen. Das zeigt zum einen, dass Deutschland entgegen der permanenten Behauptung von Grünen und Linken der solidarischste Mitgliedsstaat der EU war und ist. Zum anderen unterstreicht dies, dass wir für die Migration einen fairen und gemeinsamen europäischen Neustart brauchen.

Die Bundesregierung hat bereits Vorschläge unterbreitet, um das gemeinsame europäische Asylsystem vorwärtszubringen. Jetzt ist die Europäische Kommission gefordert.

Zum einen brauchen wir eine solidarische Verteilung von Asylbewerbern in Europa. Zum anderen brauchen wir ein Zuständigkeitszuschreibungssystem, also ein Dublin-Nachfolgesystem, das einerseits ein klares Schutzangebot für diejenigen bietet, die verfolgt sind, und andererseits irreguläre Migration nach Europa verhindert. Es braucht an alle Migranten ohne Asylgrundlage die klare Botschaft: Es gibt kein Bleiberecht in Europa; macht euch nicht auf den gefährlichen Weg hierher!

Wenn man das will, dann muss das aus meiner Sicht auf vier wesentlichen Säulen beruhen:

Erstens. Die Verteilung der Asylbewerber muss nach dem Zufallsprinzip erfolgen. Wenn sie sich aussuchen dürfen, wo sie hinkommen, wenn ein erweiterter Familienbegriff zugrunde gelegt wird, dann bedeutet das, dass die 1,8 Millionen Asylbewerber seit 2015 sich in Ankerpersonen verwandeln, die neuen Nachzug und neue Antragsteller nach Deutschland ziehen.

Zweitens kommt es darauf an, dass ein gemeinsames europäisches Asylsystem auf einem effektiven Außengrenzschutz basiert und die Asylverfahren im Wesentlichen an den Außengrenzen stattfinden. Das ist die Voraussetzung dafür, dass wir Sogeffekte reduzieren und dass wir nicht Menschen durch Europa kutschieren, die gar keine Bleibeperspektive haben.

Zum Dritten brauchen wir Staaten der ewigen Zuständigkeit, so dass Zuständigkeiten nicht mehrfach in Europa geprüft werden oder die Zuständigkeit durch reinen Fristablauf wechselt.

Und viertens dürfen nur in den Staaten, die die ewige Zuständigkeit haben, entsprechende Leistungen – Unterbringungs-, Geld- oder Sachleistungen  – gewährt werden. Das ist notwendig, um Sekundärmigration zu verhindern.