Rede im Bundestag Gefahrenabwehr ist Ländersache Der Deutsche Bundestag hat über die Möglichkeit debattiert, im Bund eine Regelung für einen Präventivgewahrsam für Gefährder zu schaffen. In seiner Rede sagte der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei: „Der Bundestag hat in den vergangenen Monaten immer wieder den richtigen Umgang mit Gefährdern debattiert. Schließlich ist Deutschland wegen einer historisch einmaligen Gleichzeitigkeit von extremistischen Bedrohungen aus unterschiedlichen Richtungen mit einer großen Zahl von Gefährdern konfrontiert. Allein aus dem islamistischen Spektrum befinden sich 670 Gefährder in Deutschland auf freiem Fuß. Dazu kommen 80 Gefährder aus dem rechtsextremistischen Bereich – Tendenz stark steigend – und 5 Gefährder aus dem linksextremistischen Spektrum. Allein diese große Zahl macht deutlich, dass es ein Gesamtkonzept braucht, wie man die von diesen potenziellen Terroristen ausgehenden Gefahren bannt. Notwendig sind aus meiner Sicht drei Dinge: Erstens. Wir brauchen eine konsequente Abschiebung von ausländischen Gefährdern. Das klappt beispielsweise bei Straftätern aus dem Irak immer besser. Die Innenministerkonferenz hat im Hinblick auf Syrien nun den ersten Schritt getan. Das war richtig und gut, und das unterstützen wir auch. Gleichzeitig ist es natürlich so, dass die Abschiebung von Gefährdern alleine nicht ausreicht, allein schon deshalb, weil wir 400 islamistische Gefährder in Deutschland haben, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben und deshalb gar nicht abgeschoben werden können. Deshalb braucht es zweitens in bestimmten Fällen die Möglichkeit für eine temporäre Freiheitsentziehung, um drohende Gefahren abzuwehren. Da gibt es im Übrigen gute Beispiele, etwa in Bayern. Dort gibt es die Präventivhaft für drei Monate, die um drei Monate verlängert werden kann. Ich rate dringend dazu, dass andere Länder sich ein Vorbild an diesem Beispiel aus Bayern nehmen. Aber das ist und bleibt ein Vorbild für die Länder. Der Bund hat, anders als uns die AfD mit ihrem Antrag glauben machen mag, keinerlei Kompetenz im Bereich der Gefahrenabwehr. Als Lehre aus den Attentaten in Dresden oder auch in Wien muss vor allem auch festgestellt werden, dass die Hürden in Deutschland für die strafrechtliche Sicherungsverwahrung viel zu hoch sind. Ich habe von der Bundesjustizministerin bisher noch nichts dazu gehört; aber ich rate dringend dazu, dass wir uns mit dieser Frage beschäftigen und schauen, ob wir diese Hürden absenken müssen, um sachgerechte Lösungen entwickeln zu können. Der dritte Punkt: Im 21. Jahrhundert muss der Kampf gegen Gefährder vor allem auch digital geführt werden. Wir müssen jederzeit wissen – auf Schritt und Tritt -, wo sich Gefährder aufhalten und was sie tun. Das ist entscheidend, wenn es um den Schutz der Bevölkerung geht. Deswegen brauchen wir beispielsweise die unverschlüsselte Ausleitung von Daten durch die Telekommunikationsunternehmen. Deswegen brauchen wir die Kompetenz für die Onlinedurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Das alles ist notwendig, wenn der Staat auch im 21. Jahrhundert sein Sicherheitsversprechen einhalten möchte.“