Zum Thesenpapier der Expertenarbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht“ des Bundesjustizministeriums erklärt der stellvertretende Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
„Die Thesen der Expertenarbeitsgruppe ,Sorge- und Umgangsrecht‘ sowie die von Justizministerin Lambrecht formulierten Forderungen gehen bereits in die richtige Richtung. Dazu zählen die Ziele, mit einer Reform auch moderne Betreuungsmodelle besser als bisher abzubilden, einvernehmliche Lösungen der Trennungseltern besser zu ermöglichen und die elterliche Verantwortung unter Berücksichtigung von Kindeswohl und Kindeswillen zu stärken.
Ganz zentral ist die Feststellung, dass es keiner gesetzlichen Festlegungeines bestimmten schematischen Betreuungsmodells bedarf. Das wäre nämlich für individuelle Lösungen zum Wohle des Kindes, das für uns und auch die Experten des BMJV bestimmend ist, eher hinderlich als förderlich. Die Forderung der FDP nach einer Festschreibung des sogenannten Wechselmodells sollte damit ein für alle Mal vom Tisch sein.
Sobald konkrete Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium vorliegen, werden wir uns diese gemeinsam mit unseren Familienpolitikern anschauen und prüfen. Die Vorzeichen für eine zügige Reform und die Verbesserung der Situation vieler Tausend Väter in Deutschland scheinen mir so günstig wie nie.“