Am heutigen Mittwoch beschließt der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz 2020. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei:
„Deutschland ist nicht nur wegen seiner Wirtschaft ein starkes Land. Einen ganz besonderen Verdienst daran hat unsere gewachsene und höchst vitale Ehrenamtskultur, auf die viele Länder der Welt mit großer Achtung und Bewunderung schauen. Das Füreinanderdasein neben Beruf und Familie ist der Kit unserer Gesellschaft. Egal ob im Sportverein, bei der Kinder- oder Altenbetreuung, im Heimat-, Traditions- oder Trachtenverein oder im kulturellen Bereich. Viele Menschen bringen sich ein, um das Leben noch lebenswerter zu machen. Darauf können wir alle sehr stolz sein.
Uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es wichtig, nicht nur schöne Worte für Ehrenamtler zu finden. Wir wollen vielmehr durch unsere Politik eine spürbare Stärkung des Ehrenamtes erreichen. Das war und ist unser Ziel in dieser Legislaturperiode. Bereits im Juni dieses Jahres haben wir als Fraktion ein Positionspapier beschlossen, das dieses Ziel noch einmal bekräftigt hat. Diese gute und umfassende Vorbereitung hat uns sehr dabei geholfen, dieses Ziel heute zu erreichen. Das Ergebnis bringt wichtige Verbesserungen für alle Vereine und Ehrenamtlichen vor dem Jahreswechsel, damit das Ehrenamt im neuen Jahr trotz schwieriger Umstände mit neuer Kraft durchstarten kann. Durch Steuerentlastungen und Bürokratieabbau in Höhe von 100 Mio. EUR pro Jahr werden wir ihre unverzichtbare Arbeit erleichtern – und bringen damit auch unseren großen Respekt vor diesem Engagement zum Ausdruck.
Ab 2021 wird die Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 EUR und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 EUR steigen. Außerdem ermöglichen wir den vereinfachten Spendennachweis bis zum Betrag von 300 EUR. Die Einnahmegrenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Organisationen wird auf 45.000 EUR erhöht. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von weiteren Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen: So wird z. B. die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften abgeschafft und die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen rechtssicher ausgestaltet. Außerdem werden die Zwecke „Klimaschutz“, „Freifunk“ und „Ortsverschönerungen“ in den Zweckkatalog aufgenommen.