Dringende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes wird endlich umgesetzt

Gesetzentwurf sieht Anspruch auf Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge vor
Zur Veröffentlichung des Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohneigentumsgesetzes (WEG) durch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
„Wir sind mit dem Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin im Kern zufrieden. Uns ist wichtig, dass eine ‚große WEG-Reform‘ kommt und die Überarbeitung des Wohnungseigentumsgesetzes nicht nur im Zuge einzelner Änderungsgesetze erfolgt. Der vorgelegte Entwurf wird dieser Forderung gerecht.
Der Gesetzentwurf greift aktuelle Entwicklungen in unserer Gesellschaft auf und passt das Wohnungseigentumsgesetz diesen an. Zu nennen ist hier in erster Linie der Anspruch von Wohnungseigentümern auf den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, auf einen barrierefreien Aus- und Umbau sowie auf Maßnahmen des Einbruchschutzes. Durch eine flexible Ausgestaltung der Kostentragungspflicht wird zudem ein gerechter Ausgleich zwischen den Mitgliedern der Wohneigentumsgemeinschaft geschaffen. Im Kern gilt: Wer bauliche Maßnahmen möchte, hat diese auch zu bezahlen.
Flankiert werden diese Regelungen durch eine Anpassung der formalen Voraussetzungen an die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung. In Zukunft wird gewährleistet, dass wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen einfacher beschlossen und somit umgesetzt werden können.
Bei vermietetem Wohneigentum ist uns auch wichtig, dass mit der Novelle ein besserer Abgleich zwischen Wohnungseigentums- und Mietrecht gelingt. Es ist beispielsweise nicht akzeptabel, dass der Mieter per Gesetz Ansprüche gegen seinen Vermieter erlangt, die dieser in der Wohnungseigentümergemeinschaft aber gar nicht durchsetzen kann.
Wir werden den Gesetzentwurf dennoch eingehend prüfen und gegebenenfalls auf eine Nachbesserung hinwirken. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die von uns geforderte Sachkundeprüfung von Verwaltern.“