Zu der nach dem Vergewaltigungsmord an der Freiburger Studentin aufkommenden Diskussion über die Verwertung von DNA-Spuren erklärt der stellvertretende CDU-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei:
Es ist geradezu absurd, dass wir überall von Digitalisierung und technischem Fortschritt sprechen, gleichzeitig aber bei der Verfolgung von schweren Straftaten auf Methoden und Festlegungen von vorgestern zurückgreifen. Datenschutzüberlegungen zu persönlichen Daten möglicher Täter haben für mich keinerlei Vorrang vor dem Aufklärungsinteresse von Staat, Angehörigen und Gesellschaft.
Die technisch mögliche Bestimmung von Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie des biologischen Alters und der biogeografischen Herkunft schränkt den Kreis der Verdächtigen und damit die Reichweite von Eingriffen ins Persönlichkeitsrecht deutlich ein. Dadurch, dass Ermittlungen auch schneller und zielgenauer erfolgen könnten, würde die Chance zur Aufklärung steigen. Deshalb sind es wir allen Opfern und ihren Familien schuldig, dass die vollständige Auswertung von DNA-Spuren schnell Einzug in den Polizeialltag hält.
Die umfassende Ausnutzung der heutigen Verwertungsmöglichkeiten von DNA-Spuren ist ein Gebot der Rechtstaatlichkeit. Deshalb ist der zuerst von Justizminister Guido Wolf unterbreitete Vorschlag zur Änderung der Strafprozessordnung längst überfällig. Ohnehin bin ich überzeugt, dass eine weitergehende Auswertungssystematik eine abschreckende Wirkung auf alle möglichen Täter hat.