Der Verein Mehr Demokratie e.V. hat gemeinsam mit der Schöpflin Stiftung und der Mercartor Stiftung mit dem Projekt Bürgerrat Demokratie herausgearbeitet, mit welchen Mitteln der direkten Demokratie das bestehende System der repräsentativen Demokratie ergänzt werden kann. Das Ergebnis der von 160 zufällig ausgewählten Bürgern aus ganz Deutschland an zwei Wochenenden geleisteten Arbeit wurde in einem Bürgergutachten mit 5 direkten Empfehlungen an die Politik zusammengefasst. Die Initiatoren haben dieses Bürgergutachten am heutigen Freitag in Berlin vorgestellt und an Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble übergeben.
Die wesentlichen Empfehlungen sind:
1. Die repräsentative Demokratie soll durch eine Kombination von Bürgerbeteiligung und Volksentscheiden auf Bundesebene ergänzt werden.
2. Es soll per Zufallslos berufene Bürgerräte auf Bundesebene geben. Gesetzliche Verankerung von Bürgerräten und Einberufung durch Bürger oder Regierung.
3. Es soll bundesweite Volksentscheide geben.
4. Es soll eine unabhängige Stabsstelle für Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie eingerichtet werden.
5. Es soll ein Lobby-Register auf Bundesebene geschaffen werden.
In der Folge standen Vertreter aller Fraktionen zu diesen Thesen Rede und Antwort. Thorsten Frei vertrat die CDU/CSU-Fraktion. Gleich zu Beginn schilderte Frei den anwesenden Gästen, wie sich der Bundestag und die Koalition aktuell mit dem Thema „direkte Demokratie“ befassen, dass die Vorarbeiten für die im Koalitionsvertrag verabredete Expertenkommission laufen und dass sich das Parlament und auch der Innenausschuss in diesem Jahr bereits mehrfach mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Auch er unterstrich, dass es sinnvoll ist, die bestehende repräsentative Demokratie in Deutschland zu ergänzen. Klar ist für ihn aber auch, dass direkte Demokratie keine Alternative zum bewährten parlamentarischen System ist.
Aus seiner Sicht wird es absehbar für das Lobbyregister eine Lösung geben. Auch die Vorstellung über die Einrichtung einer beratenden und koordinierenden Stabsstelle fand Thorsten Frei charmant und realistisch.
Gegen bundesweite Volksentscheide oder auch Volkseinwände führte er ins Feld, dass dies aus technischer Sicht erheblich schwieriger sei, diese einzuführen. Dabei hob er auf die notwendige Änderung des Grundgesetzes ab. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion gibt es aber auch weitere Aspekte, die gegen das Instrument sprechen. Besonders hervorzuheben ist die durch Volksentscheide vorgenommene Reduzierung komplexer Sachverhalte auf ein einfaches Ja oder Nein. Dies wird der gesellschaftlichen und politischen Realität zumeist nicht gerecht. Das lässt sich derzeit leider sehr eindrucksvoll am Brexit ablesen.
Abschließend versprach Thorsten Frei jedoch, dass sich auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dem Thema keineswegs verschließe und die Anliegen intern erörtern und diskutieren werde.