Rede im Bundestag Zur heutigen Novellierung des Wahlrechts im Deutschen Bundestag erklärt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei: „Die von SPD, Grünen und FDP mit dieser Reform vorgenommene Entpersonalisierung des Wahlrechts ist die tiefgreifendste Veränderung im Wahlrecht, die es je gab. Die Mitbestimmung der Bürger über ihren direkten Vertreter in Berlin wird massiv beschnitten und Millionen Stimmen werden bei der kommenden Bundestagswahl wertlos sein. Deshalb ist dieses Ampel-Wahlrecht nicht nur verfassungsrechtlich hoch problematisch, sondern vielmehr ein Anschlag auf unsere Demokratie. Denn damit werden in den Wahlkreisen die Kandidaten mit den meisten Stimmen nicht mehr zwangsweise im Parlament landen. SPD, Grünen und FDP suggerieren den Bürgern, dass er eine Wahl habe. Aber eigentlich wird ihre Wahl zu einer bloßen Empfehlung degradiert. In Wahrheit ist dieses Wahlrecht der Ampel lediglich ein Wahlrecht für die Ampel. Es dient ausschließlich dazu, die bestehenden Verhältnisse zu bewahren. Dabei soll das Wahlrecht ein Wettbewerbsrecht der Parteien sein. Dieses Wahlrecht aber behindert den Wettbewerb. Mit der Abschaffung der Grundmandatsklausel sollen Wettbewerber ausgeschaltet und eigene politische Mehrheiten gesichert werden. Im Ergebnis werden ganz sicher viele enttäuschte Wähler, weniger Mitbestimmung und hohe Intransparenz bei der Entsendung in den Bundestag stehen. Das widerspricht fundamental dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen und wird unsere Demokratie schwächen.“