Das Schutzversprechen unseres Staates ist nur dann glaubhaft, wenn es den Schutz derbesonders Verletzlichen in den Mittelpunkt stellt. Hierzu zählen insbesondere Senioren und Kinder. Mit „Enkeltricks“ und Schockanrufen werden ältere Menschen perfide ausgenutzt und übervorteilt, mitunter um ihr gesamtes Vermögen gebracht. Für die dahinterstehenden Banden, die häufig aus dem Ausland heraus operieren, haben unsere Gesetze oft keine ausreichend abschreckende Wirkung, auch weil Landesgrenzen und daraus resultierende Ermittlungshemmnisse sie schützen. Bei diesen Straftaten gegen ältere Menschen bahnen Täter ihre Delikte im häuslichen Umfeld der Opfer an, führen sie durch und nutzen dabei die oftmals mit zunehmendem Alter einhergehende Verletzlichkeit, etwa Vereinsamung, körperliche odergeistige Leiden, gezielt aus. Diese Straftaten wiegen umso schwerer, als ältere Menschen vielfach ganz besonders psychisch unter den Folgen derartiger Straftaten leiden. Daher wollen wir die Strafen verschärfen. Den Schutz von Kindern und Jugendlichen haben wir in den vergangenen Jahren durch gezielte Gesetzesänderungen – insbesondere zu Ermittlungsbefugnissen und zum Strafrahmen beim sexuellen Missbrauch und zum Verbot von Missbrauchsanleitungen – weiter verbessert. Aber auch hier entwickeln die Täter ihre Vorgehensweise weiter. Wir müssen daher weiterhin alle erkennbaren Schutzlücken schließen und den gesetzlichen Rahmen weiterentwickeln. Dazu hat Thorsten Frei zusammen mit dem nordrhein-westfälischen Innenminister Herbert Reul ein Positionspapier entwickelt, das genau diese Punkte adressiert. Welche Maßnahmen beide Vorschlagen, können Sie hier nachlesen. >>Herbert Reul u. Thorsten Frei: Die Schwächsten besser schützen<<