Zur Debatte im Deutschen Bundestag über den möglichen Einsatz digitaler Gesichtserkennungssoftware erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei: „Wenn wir die Rechtsgrundlagen für die Bundespolizei neu ordnen, müssen wir ihre Befugnisse an das digitale Zeitalter anpassen. Es kann schließlich nicht sein, dass unsere Polizisten mit Methoden von gestern auf Verbrecherjagd gehen, während sich Kriminelle die neuesten technischen Möglichkeiten zunutze machen. Folglich müssen wir auch über die Möglichkeiten und den Einsatz der digitalen Gesichtserkennung sprechen. Anders als es die Opposition suggeriert, geht es uns nicht um die anlasslose flächendeckende Generalüberwachung der Bürger. Uns geht es um das gezielte Auffinden von Straftätern. Wir zielen nicht auf Falschparker, sondern auf schwere und schwerste Straftäter und Terroristen. Es geht um nichts Geringeres als den Schutz unserer Bürger. Richtig eingesetzt sorgt das System durch mehr Sicherheit auch für mehr Freiheit. Denn die Menschen sind nur dann wirklich frei, wenn sie sich auch sicher fühlen und nicht Opfer von Straftaten werden, die sich gegen die eigene Unversehrtheit oder das eigene Eigentum richten. Folglich gibt es auch keine mir bekannte Umfrage, die zeigt, dass die Bürger in unserem Land den Einsatz von Gesichtserkennung durch die Polizei ablehnen. Die Treffergenauigkeit bei den bisherigen Modellversuchen, die sich durch die Kopplung verschiedener Systeme soweit erhöht, dass es eine Fehlerquote von 0,00018 Prozent erreicht wird, bestätigt das gute Gefühl der Bevölkerung. Um es ganz deutlich zu sagen: Auch für uns muss es eine klare Begrenzung des Mittels geben. Gesichtserkennung darf nur zur Identifizierung von Personen in polizeilichen Fahndungsdatenbanken genutzt werden. Der Einsatz darf nur an Orten mit besonderem öffentlichem Interesse stattfinden. Und auch der Nutzerkreis muss eng gefasst werden. Und natürlich werden wir in einem möglichen parlamentarischen Verfahren offene Rechtsfragen klären.“