Die Spitze der Unionsfraktion stellt sich gegen Forderungen, den Kündigungsschutz für säumige Mieter in der Corona-Krise zu verlängern. Ein solcher «Eingriff in die Privatautonomie unseres Zivilrechts» sei nur «in extremen Ausnahmesituationen» gerechtfertigt, sagte Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU) am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. «Das sehe ich für die Zeit nach Juni nicht mehr.»
Mietern und Pächtern kann für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie gekündigt werden. Die Miete bleibt für diesen Zeitraum aber weiterhin fällig, es können auch Verzugszinsen entstehen. Unter anderem der Deutsche Mieterbund hatte eine Verlängerung der Regelung um drei Monate gefordert.
Frei verwies darauf, dass Menschen, die eine «Corona-bedingte Notlage» gerieten, inzwischen «sehr unbürokratisch» Sozialleistungen erhalten könnten. Außerdem zeigten Umfragen, «dass es keinen Bedarf mehr für die Sonderregelung gibt», da Mieter und Vermieter sich oft gütlich einigen könnten.
«All dies zeigt: Die bis zum 30. Juni befristete Ausnahmeregelung muss zu diesem Termin auch zwingend enden und darf keinesfalls verlängert werden», urteilte der CDU-Politiker.