Strafrahmen bei Attacken auf Polizisten ausschöpfen
Bundesweit berichten Polizistinnen und Polizisten seit Beginn der Corona-Pandemie von Spuckattacken. Nun fordert Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul, solche Angriffe strafrechtlich nicht mehr nur als Beleidigung, sondern als Körperverletzung zu behandeln. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
„Wer einen Polizisten anspuckt, der spuckt auch auf unseren Rechtsstaat. Bereits vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie zeugten derart widerwärtige Attacken auf die Vertreter unseres Staates von einer weitreichenden Verachtung für unsere demokratische Gesellschaft und für unsere Werte-Ordnung.
Nun jedoch kommt noch das Infektionsrisiko hinzu: Hier wird bewusst die Gefahr einer schweren Erkrankung in Kauf genommen. Das Spucken wird zur Waffe.
Aus Erfahrung wissen wir, dass harte Strafen eine abschreckende Wirkung haben.
Wer einen Vertreter unseres Staates bei der Ausübung seiner Pflicht bewusst anspuckt, muss deshalb die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen – unter voller Ausschöpfung des Strafrahmens. Nur dann sind wir in der Lage, dieser bewussten Provokation Einhalt zu gebieten. Wir sind es unseren Polizistinnen und Polizisten schuldig, sie bestmöglich zu beschützen.“