Auf Bundesebene wird derzeit über die Abschaffung des in § 219a StGB normierten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche diskutiert. Linke, Grüne, FDP und auch die SPD wollen das bisherige Werbeverbot kippen, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird alle entsprechenden Anträge ablehnen. Auch die CDU Schwarzwald-Baar bezieht klar Position: „Wenn es um den Schutz ungeborenen Lebens geht, scheuen wir Christdemokraten keine Diskussion“, erklärte der CDU-Kreisvorsitzende und direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei.
Ungeborenes Leben habe eine eigene Rechtsqualität und sei verfassungsrechtlich geschützt, so Frei. Aus seiner Sicht gilt: „Schwangerschaftsabbrüche sind nach wie vor rechtswidrig, auch wenn sie in bestimmten Fällen straffrei gestellt werden. Ein Abbruch ist auch für die betroffenen Frauen eine schwere Entscheidung und ein schwerwiegender Eingriff. Deshalb haben wir die Pflicht zur umfassenden Beratung. Deshalb darf der, der berät, nicht den Abbruch vornehmen. Deshalb ist ein Schwangerschaftsabbruch keine normale medizinische Dienstleistung, für die in Anzeigen oder über das Internet geworben werden darf. Diese klare Haltung werden wir Christdemokraten bei allen Diskussionen und Abstimmungen vertreten.“
Sollte es zu einer Abstimmung im Bundestag kommen, werde sich zeigen, „wer von den Abgeordneten das bewährte Lebensschutzkonzept in aller Konsequenz trägt und wer nicht. Die Initiativen von Linken, Grünen und SPD brauchen Stimmen aus dem bürgerlichen Lager, um eine Mehrheit zu bekommen. Aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine Unterstützung geben. Ich werde klar dagegen stimmen“, unterstrich Thorsten Frei. Aber die Abgeordneten der anderen Fraktionen müssten sich schon fragen lassen, ob sie sich vom Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche verabschieden wollten.