Rede im Bundestag Zum Schutz der Abgeordneten des Deutschen Bundestags wurde durch die Bundestagspräsidentin verfügt, dass Abgeordnete den Plenarsaal nur unter 2Gplus-Regime betreten dürfen. Dabei ist eine FFP2-Maske am Platz zu tragen. Die AfD sieht darin eine Gefahr für das im Grundgesetz normierte freie Mandat der Abgeordneten. Das neue Jahr wurde deshalb mit einer Debatte über die 2Gplus-Regeln im Parlament begonnen. In seiner Rede zur Geschäftsordnung sagte der Bundestagsabgeordnete und Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei: „Worüber reden wir eigentlich? Über eine Maskenpflicht und 2G hier im Deutschen Bundestag. Wir als Unionsfraktion halten dies für eine richtige und notwendige Entscheidung. Denn das Umfeld, in dem wir uns mit 80.000 Neuinfektionen in Deutschland und einer Inzidenz deutlich über 976 in Berlin Mitte bewegen, ist eindeutig. Deshalb ist doch die Frage zu stellen, welches Bild wir als Parlament gegenüber der Öffentlichkeit abgeben. Wir verlangen von den Menschen die Einhaltung von Schutzmaßnahmen und wir als Abgeordnete wären nicht bereit, diese Einschränkungen auch für uns gelten zu lassen. Ein solches Bild ist nicht akzeptabel und wäre nicht das Führen von vorn. Insofern ist die Allgemeinverfügung der Bundestagspräsidentin richtig. Von jedem Schulkind erwarten wir, dass es sich testen lässt. Und die AfD vergießt Krokodilstränen und schwadroniert über die Einschränkungen, die damit verbunden sind. Das ist nicht akzeptabel und vermittelbar. Es geht um zwei Dinge. Dass wir einen Beitrag dazu leisten, dass die Überlastung des Gesundheitssystem verhindert wird. Und es geht darum, dass wir die Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestags auch in der Krise aufrecht erhalten. Deshalb bin ich Ihnen dafür dankbar Frau Präsidentin, dass Sie das Heft des Handelns in die Hand genommen haben und in schwieriger Zeit Führung und Verantwortung übernehmen. Das hätten wir uns auch von der Bundesregierung und dem Bundeskanzlerin in schwieriger Zeit und zu schwierigen Fragen gewünscht . Insofern nehmen Sie sich ein Beispiel Herr Bundeskanzler an ihrer Parlamentspräsidentin.“