Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung umfassende Änderungen im Strafrecht verabschiedet, darunter Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern, von Prostituierten, zur Strafbarkeit sogenannter Feindeslisten, kriminellen Handelsplattformen im Internet und zum Stalking. Dazu äußerte sich der stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, wie folgt: „Als CDU/CSU konnten wir auf den letzten Metern dieser Wahlperiode noch ein umfassendes Maßnahmenpaket in der Innen- und Rechtspolitik durchsetzen. Der Rechtsstaat zeigt mit diesem Gesetzespaket seine Zähne und stärkt den Schutz vor Gewalt und Verbrechen. Die neuen Regelungen fügen sich ein in zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Inneren Sicherheit, die wir als CDU/CSU in dieser Wahlperiode vorangetrieben haben. So genannte ‚Feindeslisten‘, mit denen politisch missliebige Personen gekennzeichnet werden, können künftig nicht mehr straflos im Internet veröffentlicht werden. Widerwärtige Missbrauchsanleitungen, mit denen sich Pädokriminelle darüber informieren, wie sie noch leichter und unauffälliger Kinder missbrauchen können, werden verboten. Wir verbieten kriminelle Handelsplattformen, auf denen Waffen oder Drogen im Darknet verkauft werden und Kinderpornographie gehandelt wird. Frauen werden besser vor Stalking geschützt, indem der Straftatbestand der Nachstellung praxistauglicher ausgestaltet wird. Wir erhöhen den Schutz von Prostituierten: Freier, die sexuelle Dienstleistungen trotz einer offensichtlichen Zwangslage der Prostituierten in Anspruch nehmen, müssen sich künftig unter strengeren Voraussetzungen strafrechtlich verantworten. Im Staatsangehörigkeitsrecht sorgen wir dafür, dass künftig niemand mehr eingebürgert wird, der zu einer antisemitisch, rassistisch oder fremdenfeindlich motivierten Straftat verurteilt worden ist; und damit anders als bislang auch bei Verurteilungen unterhalb der Schwelle der sogenannten Bagatelldelikte (Verurteilung zu 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe). Außerdem kann zukünftig in Fällen von Mord und Völkermord das Strafverfahren gegen einen zuvor freigesprochenen Täter neu aufgerollt werden, wenn neue Beweismittel auftauchen, die die Täterschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit feststellen. In diesen eng umgrenzten Fällen soll die Gerechtigkeit Vorrang gegenüber der Rechtskraft eines Freispruchs haben.“