Bundestag beschließt IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Mehr Sicherheit im Cyberraum

Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Freitag abschließend das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme – auch „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ genannt. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
„Das Leben ohne funktionierende Informations- und Kommunikationstechnik ist heute kaum noch vorstellbar. Die Gefährdungen durch Angriffe im Cyberraum nehmen allerdings seit Jahren zu und sie werden immer ausgefeilter. Darauf muss unser Land reagieren. Denn ob in Staat, Gesellschaft oder Wirtschaft: Überall ist Deutschland auf Informations- und Cybersicherheit angewiesen. Im schlimmsten Fall droht der Ausfall etwa der Energie- und Wasserversorgung oder der Krankenhäuser. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wird ein Schutzschirm aufgespannt: Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Energie- und Wasserversorger werden zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung verpflichtet. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird zur zentralen IT-Sicherheitsbehörde in Deutschland ausgebaut und erhält zum Beispiel deutlich mehr Prüf- und Kontrollbefugnisse zum Schutz der IT der Bundesverwaltung. Außerdem darf die Behörde Schutzmaßnahmen gegenüber Telekommunikations- und Telemedienunternehmen bei Gefahr anordnen. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren unmittelbar durch die Einführung eines einheitliches IT-Sicherheitskennzeichens, das die IT-Sicherheit von Produkten für Verbraucher sichtbar macht. Damit wird die IT-Sicherheit von Produkten zu einem echten Verkaufsargument. Beim Ausbau kritischer Infrastrukturen wie dem 5G-Netz wird künftig von der Bundesregierung anhand technischer und sicherheitspolitischer Kriterien geprüft, ob konkrete Komponenten eines Unternehmens eingesetzt werden dürfen. Es ist ein großer Erfolg, dass diese Regelung im parlamentarischen Verfahren gefunden werden konnte.“