Zur heutigen Änderung des Bundeswaldgesetzesdurch den Deutschen Bundestag und im Hinblick auf den morgigen Beschluss des Waldgesetzes im Bundesrat erklärt der stellvertretende CDU-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei:
Mit der Änderung des Bundeswaldgesetzes durch Bundestag und Bundesrat herrscht endlich Klarheit im Streit des Landes mit dem Bundeskartellamt. Davon profitieren insbesondere die vielen Kleinwaldbesitzer sowie die Städte und Gemeinden, die eigenen kommunalen Wald bewirtschaften müssen. Die Phase der schwebenden Rechtsunsicherheit ist ab morgen (16.12.2016) passé.
Durch die Änderung des Waldgesetzes ermöglichen wir, dass die Forstverwaltungen ihr Dienstleistungsangebot für Waldbesitzer weiterhin aufrechterhalten können. Insbesondere der Waldbau, das Holzauszeichnen, die Holzernte und die Bereitstellung des Rohholzes einschließlich seiner Registrierung sind somit dem Klammergriff des Wettbewerbsrechts entzogen.
Mit der Novelle stellen wir ein ausreichendes und gutes Angebot an Forstdienstleistungen für alle Waldbesitzer auch künftig sicher. Gerade bei uns in Baden-Württemberg, wo die Forststrukturen sehr kleinteilig sind, leisten staatliche Forststrukturen einen immens wichtigen Beitrag. Ihre fachkundigen Beratungs- und Betreuungsdienstleistungen sorgen dafür, dass auch die Kleinwaldbesitzer effektiven Zugang zum Holzmarkt haben.
Wichtig ist uns jedoch, dass die Inanspruchnahme staatlicher Forstdienstleister fakultativ bleibt. Die Wahlfreiheit der Waldbesitzer, Forstarbeiten selbst vorzunehmen, sich in Forstbetriebsgemeinschaften zusammenzuschließen oder private Anbieter zu beauftragen, wird durch die Gesetzesänderung in keiner Weise beeinträchtigt.
Ein breites Angebot an privaten und staatlichen Forstdienstleistungen bietet am ehesten Gewähr, dass unsere Wälder nachhaltig und flächendeckend bewirtschaftet und die vorhandenen Holzvorräte genutzt werden.