Bestellerprinzip beim Immobilienkauf bringt keine Entlastung für Familien

Auch wir als Union wollen selbstverständlich, dass sich auch einkommensschwächere Käufer Immobilien leisten können – aber die Frage ist, ob ein Übergang zum Bestellerprinzip hier nicht genau das Gegenteil bewirkt. Deshalb ist eine solche Regelung auch gerade nicht im Koalitionsvertrag vorgesehen worden. Insofern bin ich vom Vorschlag und der Vorgehensweise des Justizministeriums durchaus überrascht. Wir werden die Vorschläge des BMJV daher nun erst einmal sorgfältig prüfen, gerade auch daraufhin, ob sie überhaupt sinnvoll wären: Denn aus unserer Sicht dürfte eine Kostenübernahme durch den Verkäufer nicht nur vielfach dazu führen, dass der Verkäufer dort, wo es der Markt erlaubt, die Maklerkosten faktisch auf den Preis aufschlagen wird. Zusätzlich würde der Käufer dann auch noch höhere sonstige Nebenkosten tragen müssen – etwa bei der Grunderwerbsteuer und beim Notar. Gut gemeint ist eben nicht automatisch auch gut gemacht. Außerdem ist die Annahme, dass der Verkäufer der finanziell Stärkere ist, nicht zwingend zutreffend – denken Sie etwa an den Fall, wenn nach einer Scheidung die Immobilie verkauft werden muss.