Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, eine Versuchsstrafbarkeit beim sogenannten Cybergrooming gesetzlich einzuführen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei:
„Ich begrüße, dass die Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings nun dem Kabinett zur Verabschiedung vorliegt. Die Unionsfraktion hat sich hierfür seit Monaten eingesetzt. Nach langem Zögern wurde Frau Barley dann endlich tätig. Der Gesetzesentwurf ist ein gutes Signal für den Schutz unserer Kinder: Mit diesem Gesetz werden künftig Ermittler wirksamer als bisher Pädophile im Netz aufspüren können, wenn diese sich aus sexuellen Motiven an Kinder heranmachen. Bislang konnten Ermittler nicht eingreifen, wenn sie selbst sich im Netz als Kinder ausgaben und daraufhin ganz eindeutige Angebote von Pädokriminellen erhielten. Das ist in Zukunft anders. Wir hätten uns noch weitere Verbesserungen gewünscht, die wir jetzt im parlamentarischen Verfahren angehen: Wir müssen Ermittlern die Möglichkeit geben, sich mit computergenerierten Missbrauchsbildern Zutritt zu geschlossenen Kinderpornographie-Foren zu verschaffen.“