Rede im Bundestag Der Deutsche Bundestag hat heute in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder debattiert. In der Debatte sagte der Stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei: „Die Abgründe, in die wir beim sexuellen Missbrauch von Kindern und bei der Verbreitung widerlichster Missbrauchsbilder blicken, lassen ganz offenbar selbst diejenigen, die als Ermittler regelmäßig mit derartigen Taten konfrontiert sind, wütend, hilflos und fassungslos zurück. Umso unverständlicher ist es, über wie viele Jahre hinweg allenfalls kleine Trippelschritte möglich waren, wenn es darum ging, den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch zu verbessern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat die SPD dem Druck der Union und aus der Gesellschaft nachgegeben, damit wir nun endlich beim Kinderschutz in Deutschland deutlich vorankommen. Endlich soll der sexuelle Missbrauch von Kindern grundsätzlich als Verbrechen eingestuft und mit einem Jahr Mindeststrafe geahndet werden. Endlich sollen bei Kinderpornographie schärfere Strafen greifen und Führungsaufsicht angeordnet werden können. Endlich soll es Verlängerungen von Registereinträgen bei Sexualstraftaten gegen Kinder geben. Endlich soll es die Schließung von Strafbarkeitslücken beim Missbrauch abhängiger Personen geben. Ebenso eine wenn auch leider nicht umfassende Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse etwa bei der Online-Durchsuchung und bei der Quellen-TKÜ. Künftig soll außerdem strafbar sein, wer etwa Kindersexpuppen in Verkehr bringt, erwirbt oder besitzt. Das ist deshalb richtig, da Sexualstraftäter ihre abscheulichen Taten nicht selten an solchen Puppen einüben. Dies alles sind längst überfällige Schritte. Trotz der vielen Fortschritte gibt es von uns weitere Vorschläge, die wir nun im parlamentarischen Verfahren einbringen werden. Wir müssen dafür sorgen, dass die Speicherung der IP-Adressen wieder in Kraft gesetzt und die Speicherfristen verlängert werden, damit die Täter nicht schon ihre Spuren im Netz verwischt haben, wenn die Ermittler die Daten auswerten. Wir müssen dafür sorgen, dass Durchsuchungen zur Nachtzeit leichter möglich werden. Denn Kindersextäter posten oft gerade nachts, so dass die Chancen, sie am offenen Rechner zu erwischen und zu überführen, besonders hoch sind. Wir müssen die verdeckte Beschlagnahme von Serverdaten ermöglichen, damit auf Server ausgelagerte Daten auf Kinderpornographie untersucht werden können. Wir wollen die Untersuchungshaft bei Wiederholungstätern von Sexualstraftaten gegen Kinder erleichtern, mindestens für banden- und gewerbsmäßige Fälle. Das Betreiben von Kinderpornoforen muss mit einer angemessenen Strafnorm geahndet wird. Wir müssen außerdem dafür sorgen, dass Handbücher, die beschreiben, wie der Missbrauch von Kindern noch unauffälliger bewerkstelligt werden kann, speziell unter Strafe gestellt werden können. Es kann nicht sein, dass Täter, die während ihrer Bewährungszeit erneut straffällig werden, eine neue Bewährungsstrafe erhalten. Es muss leichter werden, zum Schutz unserer Kinder für einschlägig Verurteilte eine elektronische Fußfessel anzuordnen. Es wird höchste Zeit, dass sich in Deutschland kein Kinderschänder, kein Konsument von Kinderpornos mehr sicher fühlen kann. Dafür legen wir aktuell den Grundstein.“