Gute Entscheidung für Familien
Zur Entscheidung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, den bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes um drei Monate bis zum 31. März 2021 zu verlängern, erklärt Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei:
„Aufgrund der Corona-Pandemie ist vieles in Verzug geraten. Vorgänge stapelten sich die letzten Monate in den Ämtern und bei den Notaren. Zum Beispiel ist es in vielen Fällen schwierig, die notwendigen Baugenehmigungen vorzulegen oder die Unterzeichnung von Kaufverträgen wie vorgesehen bis zum Jahresende 2020 zu erledigen. Folgerichtig können viele antragstellende Familien derzeit die vorgegebenen Fristen beim Baukindergeld nicht einhalten. Als Unionsfraktion haben wir uns frühzeitig für eine Verlängerung der Antragsfristen stark gemacht, so dass die bereitgestellten Mittel vollständig für diese sinnvolle Maßnahme der Familienförderung ausgegeben werden können. Leider hatte sich insbesondere das Bundesfinanzministerium lange dagegen gesträubt.
Im heute durch das Bundeskabinett verabschiedeten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021 werden für die Verlängerung der Förderung Mittel übertragen, die dieses Jahr pandemiebedingt ungenutzt bleiben. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird mit dem Inkrafttreten des Bundeshaus-halts 2021 wirksam.“
Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, seit September 2018 den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern in Deutschland. Zum Ende August 2020 hatten rund 260.500 Familien das Baukindergeld beantragt. Dadurch sind Mittel in Höhe von rund 5,5 Mrd. Euro gebunden.
Vor allem junge Familien mit kleineren und mittleren Einkommen werden mit dem Baukindergeld unterstützt: ca. 86 Prozent der Anträge werden von Familien mit ein bis zwei Kindern gestellt, ca. zwei Drittel aller Antragsteller haben Kinder im Alter von unter sechs Jahren. Bei mehr als 60 Prozent der Familien liegt das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr.
Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro Baukindergeld je Kind erhalten. Einen Antrag auf Baukindergeld können Familien stellen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 (ursprünglich: 31. Dezem-ber 2020), ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben.