Autorennen in der Stadt mit Härte entgegentreten

Der Bundesgerichtshof hat heute im zweiten Rechtsgang die Verurteilung des Unfallfahrers im Berliner Raser-Fall wegen Mordes bestätigt. Hierzu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein gutes Signal für die Sicherheit auf unseren Straßen. Sie zeigt: Wer mit 160 Stundenkilometern durch Innenstädte rast, kann sich nachher nicht mit fehlendem Mordvorsatz herausreden. Das hat der Bundesgerichtshof völlig zutreffend nun bestätigt. Klar ist: Autorennen sind illegal, und sie sind eine absolut intolerable Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Denn ob Fußgänger, Radfahrer, Motorradfahrer oder Autofahrer: Wem ein Auto mit 160 oder mehr Stundenkilometern entgegenjagt, dem drohen Tod oder schwerste Verletzungen. Solche Täter müssen mit aller Härte bestraft werden.“

 +++ Wochenmärkte (je 90 Minuten): 1. Feb., 9 Uhr: Hausach/ 11 Uhr: Wolfach / Freitag, 7. Feb., 8.30 Uhr: Donaueschingen / 10.30 Uhr: Bad Dürrheim / Samstag, 8. Feb., 9 Uhr: St. Georgen (Edeka) / 11 Uhr: Villingen (Innenstadt) / Freitag, 14. Feb., 8.30 Uhr: Donaueschingen / 10.30 Uhr: Bad Dürrheim / Samstag, 15. Feb.: 9 Uhr: Schwenningen / 11 Uhr: Villingen (Innenstadt) / Freitag, 21. Feb., 8.30 Uhr:  Donaueschingen / 10.30: Bad Dürrheim / Samstag, 22. Feb., 9.30 Uhr: Schwenningen / 11 Uhr: Villingen (Innenstadt) +++