Der Bundesgerichtshof hat heute im zweiten Rechtsgang die Verurteilung des Unfallfahrers im Berliner Raser-Fall wegen Mordes bestätigt. Hierzu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein gutes Signal für die Sicherheit auf unseren Straßen. Sie zeigt: Wer mit 160 Stundenkilometern durch Innenstädte rast, kann sich nachher nicht mit fehlendem Mordvorsatz herausreden. Das hat der Bundesgerichtshof völlig zutreffend nun bestätigt. Klar ist: Autorennen sind illegal, und sie sind eine absolut intolerable Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Denn ob Fußgänger, Radfahrer, Motorradfahrer oder Autofahrer: Wem ein Auto mit 160 oder mehr Stundenkilometern entgegenjagt, dem drohen Tod oder schwerste Verletzungen. Solche Täter müssen mit aller Härte bestraft werden.“