Zum Vorschlag von Bundespolizeipräsident Dr. Dieter Romann, künftig No-Name-Buchungen bei Abschiebeflügen einsetzen zu wollen, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei:
„Es ist absolut unbefriedigend, dass über die Hälfte aller geplanten Abschiebungen abgebrochen werden müssen. Hier scheitert der Rechtsstaat und dabei darf es nicht bleiben. Einer der Hauptgründe für die Stornierung ist, dass der Abzuschiebende kurzfristig nicht aufgefunden werden kann. Künftig ‚No-Name-Buchungen‘ einzusetzen, ist ein guter Ansatz, um die vollziehbare Ausreisepflicht konsequenter durchzusetzen. Wir haben bereits im vergangenen Juni in unserem Migrationspaket mit einer Reihe von Maßnahmen reagiert. Wir haben die Voraussetzungen für den Ausreisegewahrsam und die Abschiebehaft gesenkt, die Betretensrechte für die Polizei neu geregelt und den Ländern durch die Aufhebung des Trennungsgebotes die Möglichkeit eröffnet, Haftanstalten für die Abschiebehaft zu nutzen. Wir werden in den nächsten Monaten Bilanz ziehen, was diese Maßnahmen gebracht haben. All das nützt aber nichts, wenn es in einigen Bundesländern an dem politischen Willen fehlt, ablehnende Asylbescheide auch konsequent durchzusetzen. So gibt es erneut gewaltige Unterschiede: Während Bayern seine Rückführungsquote im vergangenen Jahr steigern konnte, brach sie in Thüringen, Brandenburg und Niedersachen um 25 bis 30 Prozent ein.“
