Arbeit von BKA und Verfassungsschutz nicht mit Datenschutz-Bedenken lähmen

Zur heutigen BVerfG-Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Bestandsdatenauskunft erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
„Wichtig dabei ist: Das Gericht hat diese Regelungen nicht für nichtig erklärt. Die Regelungen sind zunächst weiter anwendbar und müssen bis Ende des Jahres 2021 entsprechend den Vorgaben des Gerichts nachgebessert werden. Das ist entscheidend. Es entsteht etwa für den Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt bei ihren Aufgaben zum Beispiel bei der Terrorabwehr und der Strafverfolgung keine Sicherheitslücke. Bei der Neuregelung müssen wir – bei allem Respekt vor den Datenschutzrechten der Bürger – darauf achten, dass eine praxisgerechte Lösung für die Sicherheit unseres Landes gefunden wird. Die Neuregelung muss einerseits die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts wahren. Andererseits muss aber ebenso klar sein, dass der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger und die effektive Verfolgung von Straftaten nicht durch eine entsprechende Neuregelung eingeschränkt wird“.