Neuer Straftatbestand wichtiges Signal gegen extremistische Propaganda
Zur effizienteren Bekämpfung menschenwürdefeindlicher Hetze gegen Juden in Deutschland, darüber hinaus aber auch gegen Muslime, Menschen mit Behinderung oder Homosexuelle, beschloss das Kabinett heute einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums. Demnach soll die „Verhetzende Beleidigung“, die sich direkt an die Betroffenen richtet, die Lücke zwischen Beleidigung und Volksverhetzung im Strafrecht schließen und zum eigenen Straftatbestand werden. Hierzu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei:
„Antisemitismus hat in unserem Rechtsstaat genauso wenig Platz wie die Verhetzung gegen andere Religionen. Auch wer andere wegen ihrer Behinderung oder sexuellen Orientierung beschimpft oder verleumdet, muss die Härte unseres Gesetzes zu spüren bekommen.
Mit dem neuen Straftatbestand der ‚Verhetzenden Beleidigung‘ werden endlich all jene zur Verantwortung gezogen, die menschenverachtende Inhalte etwa an Mitglieder des Zentralrats der Juden senden und bisher durch eine Lücke im Strafrecht davongekommen sind, weil ihre Volksverhetzung nicht im Lichte der Öffentlichkeit geschah.
Mindestens ebenso wichtig ist, dass die heute im Kabinett verabschiedete Formulierungshilfe eine Strafrechtslücke für sogenannte ‚Missbrauchsanleitungen‘ schließt. Diese widerwärtigen Machwerke geben Pädokriminellen Hilfestellung, wie sie Kinder noch besser und leichter missbrauchen können. Weil diese ‚Anleitungen‘ oft keine Bilder enthalten, konnten sie mit dem bisherigen Strafrecht nicht erfasst werden. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Deshalb ist es eine gute Nachricht, dass das Bundesjustizministerium hier dem Wunsch der Koalitionsfraktionen nachkommt und einen Regelungsvorschlag zur Verfügung stellt. Die Schwächsten in unserer Gesellschaft, die Kinder, müssen so gut wie irgend möglich geschützt werden.“